Mülheim. Den Lockdown sollte der Mittelstand für Innovationen nutzen, rät Zenit. Das Forschungszulagengesetz hilft dabei, ist aber weitgehend unbekannt.

Die Corona-Pandemie mit Homeoffice, mobilem Arbeiten, Begegnungen per Videochat und Einkaufen auf Distanz hat wie im Zeitraffer die Bedeutung der Digitalisierung, aber auch deren Defizite herauskristallisiert. Der Kosten- und Innovationsdruck in den Unternehmen verschärft sich. Das Forschungszulagengesetz soll Betrieben bei der Digitalisierung und bei Innovationen helfen. Aber auch nach einem Jahr weiß insbesondere im Mittelstand kaum jemand von seiner Existenz.

„Das Forschungszulagengesetz ist bereits vor einem Jahr in Kraft getreten aber bedingt durch die Corona-Krise leider immer noch nicht sehr bekannt“, bedauert Zenit-Geschäftsführer Jürgen Schnitzmeier. Das von Mitgliedsunternehmen, dem Land Nordrhein-Westfalen und Banken getragene Zentrum für Innovation und Technik in Mülheim hat unter anderem die Aufgabe, kleinere und mittlere Betriebe in NRW durch das Dickicht an Förderprogrammen zu lotsen.

Neue Kooperationspartner suchen

Schnitzmeier hält den gerade verlängerten zweiten Lockdown für den idealen Zeitpunkt für Unternehmen, ihre Innovationsstrategie zu überdenken. „In der Corona-Krise brechen vielen mittelständischen Unternehmen die Umsätze und Lieferketten weg. In dieser Zeit mit weniger Aufträgen liegt die große Chance, die Digitalisierung sowie Forschung und Entwicklung voranzutreiben und neue Kooperationspartner zu suchen“, so der Zenit-Geschäftsführer.

Mit Hilfe des Forschungszulagengesetzes können Unternehmen branchen- und themenunabhängig ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steuerlich geltend machen. Zenit wirbt dafür, weil es erstmals einen Rechtsanspruch auf Förderung darauf gebe. Einzige Voraussetzung: Es muss ein Testat für die Innovation vorliegen. Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die das Projekt inhaltlich prüft und am Ende eine Bescheinigung ausstellt.

Personalausgaben rückwirkend geltend machen

„Wenn Mittelständler nachweisen können, dass sie an einer wirklichen Innovation arbeiten, haben sie einen Rechtsanspruch auf die Fördermittel. Sie müssen nicht auf ein Programm warten, das für sie passt“, sagt Schnitzmeier und verweist darauf, dass die Mittel im Vergleich zu vielen anderen Töpfen niederschwellig abzurufen seien. „Personalausgaben können die Unternehmen auch rückwirkend geltend machen“, betont der Zenit-Geschäftsführer.

In Deutschland mit seinen vergleichsweise hohen Löhnen sei das ein wertvoller Beitrag. Die Förderung könne von der Steuerschuld abgezogen, aber auch bar ausgezahlt werden. Wegen der Corona-Krise hat der Gesetzgeber für 2020 die Bemessungsgrundlage pro Unternehmen auf eine Million Euro verdoppelt. 25 Prozent der Personalkosten übernimmt die öffentliche Hand.

„Die Resonanz ist noch sehr verhalten"

Schnitzmeier: „Die Resonanz ist noch sehr verhalten. Deshalb appellieren wir an Mittelständler, das sehr unbürokratische Programm zu nutzen. Die Corona-Krise ist der richtige Zeitpunkt, sich mit Innovationen zu beschäftigen.“

Wegen der Pandemie hat die NRW-Landesregierung das Programm „Mittelstand innovativ und digital“ erweitert. Bis zum 30. Juni können Gutscheine für Digitalisierungsvorhaben auch für die erstmalige Umstellung von Beratungs- und Kursangeboten, die bislang physisch stattgefunden haben, auf digitale Instrumente beantragt werden. Info: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw