Essen. CDU, FDP und SPD in NRW fordern höhere Entschädigungen für Betreiber von Steinkohlekraftwerken. Dafür sollen Steag & Co. diese auch abreißen.
Die Landesregierung fordert mit der NRW-SPD Nachbesserungen am Kohleausstiegsgesetz zugunsten der Betreiber von Steinkohlekraftwerken. Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) lehnt insbesondere die Zwangsabschaltung von Kraftwerken ohne Entschädigung ab, wie sie der Gesetzentwurf spätestens ab 2027 vorsieht. Nun haben die Landtagsfraktionen der Regierungsparteien CDU und FDP im Schulterschluss mit der SPD-Fraktion die NRW-Positionen vertieft. Sie fordern nun gemeinsam „eine erhöhte und auskömmliche Entschädigungsregelung für Kraftwerksbetreiber“. Das würde etwa der Essener Steag und dem Stadtwerkeverbund Trianel helfen.
Mehr Geld, dafür Pflicht zum Rückbau
Allerdings haben sie dabei auch im Blick, die Flächen für die Kommunen nach der Abschaltung der Kraftwerke schneller nutzbar zu machen. Deshalb fordern sie, höhere Entschädigungen für die Betreiber der Kraftwerke „mit der Verpflichtung des Rückbaus schwerpunktmäßig zu gewerblich nutzbaren Flächen zu kombinieren, falls der Standort nicht mehr energiewirtschaftlich genutzt wird.“ Das geht aus einem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und SPD hervor, der unserer Redaktion vorliegt.
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Für die Kommunen, die kaum noch Gewerbeflächen zur Verfügung haben, wäre das ein großer Fortschritt. Denn die Sanierung kostet Dutzende Millionen Euro je Standort, was für angeschlagene Stromkonzerne schwer zu stemmen sein dürfte. Und die Strukturhilfen von 660 Millionen Euro für die betroffenen Regionen sollen für Zukunftsprojekte genutzt werden. „Die Bürgerinnen und Bürger an den Steinkohlekraftwerks-Standorten brauchen eine wirtschaftliche Perspektive für die Zeit nach der Kohle. Deshalb sollten die vom Bund bereitgestellten Strukturhilfen für einen Neuanfang eingesetzt werden und nicht für den Abriss der Kraftwerke“, sagte NRW-Energiestaatssekretär Christoph Dammermann unserer Redaktion. Deshalb sollten die Betreiber auskömmlich entschädigt und zugleich zum Rückbau verpflichtet werden.
Rechtliche Bedenken gegen Zwangsstilllegung
Während sich die Braunkohle-Konzerne mit der Regierung auf Milliarden-Entschädigungen und einen festen Ausstiegspfad geeinigt haben, sollen die Betreiber von Steinkohlekraftwerken ihre Blöcke zunächst freiwillig abschalten. Dafür sollen sie sich laut Gesetzentwurf an Ausschreibungen beteiligen, nach denen nur der sein Kraftwerk abschalten darf, der am wenigsten dafür fordert. Ab 2024 oder spätestens 2027 können die verbleibenden Kraftwerke von der Bundesnetzagentur per Verordnung stillgelegt werden. Dagegen wollen Steag und Trianel im Zweifel rechtlich vorgehen, weil sie darin eine Enteignung sähen.
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Die drei NRW-Landtagsfraktionen lehnen das ab und betonen mit Blick auf die Ungleichbehandlung gegenüber der Braunkohle, der Gesetzentwurf der Bundesregierung würdige nicht ausreichend, „welchen entscheidenden Zusatzbeitrag die Steinkohlekraftwerke leisten, da keine angemessenen Entschädigungszahlungen vorgesehen sind“. Deshalb sollten auch die freiwilligen Ausschreibungen „bis 2030 greifen“.
Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf zur Abschaltung aller Kohlekraftwerke bis spätestens 2038 wurde am vergangenen Freitag zum ersten Mal im Bundestag beraten und soll bis zum Sommer durchs Parlament gehen.