Berlin. Unerwünschte Werbung, die den Briefkasten verstopft, ist ein Ärgernis, gegen das sich Verbraucher leicht schützen können. Finden “Bitte keine Werbung“-Aufkleber keine Beachtung, können Firmen schriftlich um Unterlassung gebeten werden. Verbraucher sollten sich eine Bestätigung zukommen lassen.
Egal ob Möbelhäuser, Restaurants oder Umzugshelfer - viele Unternehmen versuchen, mit Flyern oder Handzetteln auf sich aufmerksam zu machen. Ärgerlich wird es spätestens dann, wenn die unerwünschte Werbung den Briefkasten verstopft. Doch das muss nicht sein: Der Aufkleber "Bitte keine Werbung" kann das verhindern.
"Wenn der Aufkleber am Briefkasten oder an der Haustür klebt, dürfen die Post und andere Zusteller keine Werbung abladen", erklärt Dorothea Kesberger von der Verbraucherzentrale Berlin. Das gilt auch für den neuesten Marketingtrend: Kleine Post-it-Zettel mit einer Werbebotschaft, die auf den Briefschlitz gepappt werden.
Bestätigung über die Beschwerde ist wichtig
Quillt der Briefkasten trotz "Bitte keine Werbung"-Aufkleber über, können Verbraucher die Firmen schriftlich darauf hinweisen, keine Werbung mehr einzuwerfen. "Ganz wichtig ist, dass Sie den Brief per Einschreiben verschicken - auch, wenn das manchmal mühselig ist", rät Kesberger. Sonst habe der Verbraucher keine Bestätigung über die Beschwerde.
Gegen persönlich adressierte Werbung schützt der Aufkleber aber nicht. Hier helfe aber ein Eintrag auf der Robinsonliste, erklärt die Verbraucherschützerin. Die Robinsonliste ist eine Initiative des Dialogmarketing Verbands (DDV) aus Wiesbaden. Mitglieder des DDV erklären sich bereit, Personen auf der Robinsonliste nicht mit Werbung zu belästigen.
Daten nicht für Werbezwecke verwenden lassen
Firmen, die nicht Mitglied des DDV sind, könne der Verbraucher schriftlich per Einschreiben auffordern, keine Werbung mehr zu schicken. Einfacher wäre es, bei der Anforderung eines Kataloges oder einer Bestellung im Internet den Firmen erst gar nicht zu erlauben, die Daten für Werbezwecke zu verwenden.
Auch bei kostenlosen Anzeigenblättern oder Parteizeitungen ist der "Keine Werbung"-Aufkleber zwecklos. Anzeigenblätter und Parteizeitungen enthalten redaktionelle Inhalte - und gelten daher in erster Linie nicht als Werbung. Um auch von solchen Werbeblättern verschont zu bleiben, wendet sich der Verbraucher am besten direkt an die Redaktionen. (dpa/tmn)