Niederdorla. Behörden rufen Produkt der thüringer Firma Hainich zurück. Die Konserven können im Einzelhandel umgetauscht werden. Betroffen sind Kirsch-Konserven mit Mindesthaltbarkeitsdatum 17. Juli 2015.

Die Verbraucherschutz-Behörden von Bund und Ländern warnen vor dem Verzehr einer bestimmten Charge von Schattenmorellen aus dem Glas. In den Obstkonserven des Herstellers Hainich Konserven könnten Glassplitter enthalten sein, teilte das Portal Lebensmittelwarnung.de am Freitag mit. Betroffen seien 370-Milliliter-Gläser mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. Juli 2015.

Konserven werden umgetauscht

Die Schattenmorellen würden in den Bundesländern Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen verkauft.

Die Firma Hainich teilte mit, die Konserven würden über den Einzelhandel umgetauscht.

Andere Mindesthaltbarkeitsdaten dieses Artikels sowie alle anderen Artikel der Firma sind nach Angaben der Hainich Konserven GmbH nicht betroffen und könnten daher ohne Einschränkung verbraucht werden.