Hamm/Paderborn. Das Mischgetränk “Energy & Vodka“ darf nicht mehr unter dieser Bezeichnung verkauft werden. Das Wort “Energy“ gaukele einen Nährwert vor, den es nicht gebe, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent Vol. dürfen keine Näherwertangaben tragen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat einem Unternehmen aus der Region Paderborn untersagt, sein Wodka-Mischgetränk mit der Bezeichnung "Energy & Vodka" zu vertreiben. Das Gericht gab damit in einem am Freitag veröffentlichten Urteil einem Verein recht, der gegen diese Art des Marketings geklagt hatte.

Nach Ansicht der Richter verstößt die Bezeichnung "Energy & Vodka" gegen die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent dürfen demnach keine nährwertbezogenen Angaben tragen. Dies sei mit dem Begriff "Energy" aber der Fall, weil er bei dem Verbraucher unzulässigerweise suggeriere, dass ihm der Konsum des Getränks Energie, Kraft und Leistungsvermögen verschaffe (Aktenzeichen: OLG Hamm I-4 U 38/12). (dapd)