Essen. Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen und Bierdeckel gelten nicht als Rechnung. Das stimmt so nicht. Wir räumen mit Irrtümern auf.

1) Leitungswasser ist in Restaurants immer kostenlos.
Falsch! Das kann der Gastronom grundsätzlich selbst entscheiden. "Freiwilliger Service ja – Verpflichtung nein", sagt Thorsten Hellwig vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa). In anderen Ländern ist das anders. In Italien serviert der Kellner kostenloses Leitungswasser zu jedem Kaffee und in den USA, Frankreich oder Österreich steht meist wie selbstverständlich eine Karaffe voller Leitungswasser auf dem Tisch.

2) Reservierungen sind unverbindlich und müssen nicht wahrgenommen werden.
Stimmt nicht. Handelt es sich um eine feste Reservierung, bei der klar ist, dass Gastronom wie Gast sich verpflichtet haben, dann hat der Gast einen Anspruch auf irgendeinen Tisch, wenn nicht anders vereinbart. Allerdings kann man ihm zumuten, eine gewisse Zeit abzuwarten, bis ein Platz frei geworden ist, beispielsweise wenn die noch sitzenden Gäste gerade bezahlen und bald die Heimreise antreten."Sollte aber kein Tisch frei werden und dem Gast bereits Kosten entstanden sein, beispielsweise für die Anfahrt, muss der Wirt diese Kosten ersetzen", erklärt Hellwig.

Gibt es trotz Reservierung keinen freien Platz mehr zum Essen, hat der Gast das Recht auf Schandensersatz.
Gibt es trotz Reservierung keinen freien Platz mehr zum Essen, hat der Gast das Recht auf Schandensersatz. © FUNKE Foto Services

Seien die Reservierung allerdings eher ein „loser“ Service ohne Verpflichtungswillen, dann besteht auch kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Experte gibt noch einen Tipp: "Gastronomen freuen sich, wenn Reservierungen abgesagt werden, damit die reservierten Plätze nicht vorgehalten werden."

3) Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Stimmt nur bedingt. Grundsätzlich gilt: Je mehr Aufwand der Gastronom für die Garderobe betreibt, indem er etwa eine eigene Garderobe in einem separaten Raum mit Mitarbeitern errichtet, die die Mäntel entgegennehmen und beaufsichtigen, desto eher entsteht eine Haftung. "Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass der schlichte Garderobenhaken im Gastraum in Sichtweite des Gastes keine Haftung begründet", so Hellwig.

Befindet sich die einzige Garderobe aber außerhalb der Sichweite des Gastes, und es gibt keine Alternative, nützt dem Wirt auch das obligatorische Schild "Für Garderobe keine Haftung" nichts. Dann ist der Wirt in der Haftungspflicht, weil die Kleidung unbeobachtet hängt.

4) Alle Gerichte, die auf der Speisekarte stehen, können auch bestellt werden.
Falsch. "Die Speisekarte ist im eigentlichen Sinne eine Einladung, eine Bestellung oder ein Angebot aufzugeben", erklärt der Experte. Dieses Angebot müsse aber im Gegenzug auch vom Wirt angenommen werden.

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Tut er das nicht, weil etwa die Pfifferlinge aus sind, besteht kein Anspruch auf genau das Essen, was man gerne gehabt hätte. Allerdings schade es dem Image des Gastronomen, wenn regelmäßig die Speisen "aus" sind.

5) Beilagen können immer kostenlos ausgetauscht werden.
Stimmt nicht immer. Grundsätzlich kann der Wirt einen Aufpreis nehmen. Möchte der Gast das Angebot anders wahrnehmen, als es auf der Speisekarte steht, kann, aber muss der Wirt das nicht hinnehmen. Konkret heißt das: Verändert der Gastronom das Angebot auf Wunsch des Gastes, kann er mit der Preisänderung ein neues Angebot vorlegen, auf das sich Gast und Wirt dann einigen können, oder eben nicht.

In der Praxis funktioniert das meist unproblematisch. Thorsten Hellwig rät dabei zu höflichen Nachfragen: "In 99 Prozent der Fälle bekommt man dann den gewünschten Beilagenwechsel und zwar zum selben Preis."

6) Der Schaum beim Bier und die Eiswürfel im Softdrink zählen zur Füllmenge dazu.
Falsch! Wer 0,2 Liter Bier bestellt hat, bekommt 0,2 Liter Bier und nicht 0,15 Liter plus Schaum. "Der Schaum darf, nachdem sich das Bier ungefähr eine Minute gesetzt hat, erst mit dem Füllstrich beginnen", erklärt der Gastro-Experte.

Ist ein Bierglas nicht bis zur Eichmarke gefüllt, ist es nicht voll genug. Der Schaum muss darüber stehen.
Ist ein Bierglas nicht bis zur Eichmarke gefüllt, ist es nicht voll genug. Der Schaum muss darüber stehen. © imago

Gleiches gilt für andere Getränke, wie Cocktails oder Softdrinks. "Das eigentliche Getränk muss den Füllstrich erreichen. Die Eiswürfel sind dann sozusagen die Kirsche auf der Sahne."

7) Das angegebene Fleischgewicht auf der Speisekarte ist das Rohgewicht. Auf dem Teller ist es meist weniger, weil Wasser durch das Braten verdunstet.
Falsch. "Die Grammangaben beziehen sich auf das Fleisch, wie es am Tisch serviert wird, weil der Gast den ,Weg bis zum Teller' weder beeinflussen noch kontrollieren kann", sagt der Gastro-Experte. Gleiches gilt auch für den Durchmesser einer Pizza. 24 Zentimeter Durchmesser bleiben 24 Zentimeter nach dem Backen.

8) Bierdeckel gelten nicht als verbindliche Rechnung.
Falsch! Ob Bierdeckel oder die Eingabe im Computer: Was bestellt wird, muss vom Kellner festgehalten werden, um einen Nachweis über die Bestellung zu erbringen.

Bierdeckel werden nicht nur als Glasuntersatz benutzt, sondern oft auch als Rechnung für die verzehrten Getränke.
Bierdeckel werden nicht nur als Glasuntersatz benutzt, sondern oft auch als Rechnung für die verzehrten Getränke. © FUNKE Foto Services

Juristisch sieht es wie folgt aus: Bierdeckel mit Merkstrichen können zur Urkunde werden, wenn klar und für den Gast nachvollziehbar ist, was damit gemeint ist: Ein Strich – ein Bier bedeutet folglich, dass zehn Striche zehn Biere bedeuten, erklärt Thorsten Hellwig. "Wer den Bierdeckel und die Striche als Gast ,bearbeitet', um den Rechnungsbetrag zu reduzieren, kann sich mit Urkundenfälschung strafbar machen."

9) Bei einem gemeinsamen Essen zahlt jeder Gast für sich. Wer als letztes zahlt, muss den Restbetrag begleichen.
Falsch! Es gilt immer: Was der Gast bestellt, bezahlt er auch. Das bestätigt auch der Gastro-Experte. Konkret heißt das: Wer zuletzt bezahlt, muss nicht die restlichen offenen Posten mittragen, weil der Arbeitskollege sein Bier nicht bezahlt hat. Jeder zahlt nur das, was er auch verzehrt hat. Bleibt ein Teil der Rechnung offen, der nicht geklärt werden kann, bleibt der Wirt im schlimmsten Fall auf seinen Kosten sitzen.

10) Wenn die Rechnung angefordert wurde, der Kellner aber nicht kassieren kommt, darf der Gast gehen.
Stimmt teilweise. Der Gast ist in der Pflicht, die Rechnung anzufordern. "Sollte der Kellner nicht kommen, muss er aber trotzdem zahlen", sagt Thorsten Hellwig. Eine Möglichkeit bestehe darin, sich die Rechnung zuschicken zu lassen. "Wer nach mehrmaligem Rufen also seine Rechnungsanschrift hinterlässt, kann die Gaststätte verlassen."