Essen. . Link statt Zip-Anhang: Internet-Nutzer sollten sich vor gefälschten Rechnungen oder Mahnungen in Acht nehmen. Betrüger sind erfinderisch.
Achim Pauls dachte an nichts Böses, als er die E-Mail öffnete. Er wartete schon seit Tagen auf eine Paketsendung von DHL. Also war es nur logisch, dass ihm der Paketdienst endlich eine E-Mail mit einem Link für die Sendungsverfolgung zuschickte. Nichts Ungewöhnliches, dachte der Berliner Architekt. Nach dem Anklicken des Links stellte sich jedoch schnell heraus, dass es sich um eine betrügerische Spam-Mail handelte.
Neue Phishing-Masche
Pauls, sonst stets umsichtig im Netz unterwegs, war in einem unüberlegten Moment einer neuen Phishing-Masche auf den Leim gegangen. „Bei dieser neuen Masche sind die Betrüger noch einen Schritt weiter gegangen als bisher“, erklärt Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wurden die betrügerischen Trojaner bislang in der Regel als gepackte Zip-Datei im Anhang einer Mail verschickt, versuchen die Gauner jetzt, die arglosen Verbraucher durch einen Link zur angeblichen Sendungsverfolgung in die Falle zu locken.
„Das Prinzip bleibt jedoch das Gleiche“, warnt Scherer. „Die Dateien transportieren mutmaßlich Schadsoftware. Wer sie öffnet, riskiert, dass sein Computer infiziert wird.“ Dabei sehen die E-Mails täuschend echt aus. Neben DHL ist etwa auch der Paketdienst UPS betroffen.
Cyberkriminelle werden kreativer
Betrügerische E-Mails sind nichts Neues. In letzter Zeit beobachten manche Verbraucherschützer jedoch wieder eine vermehrte Aktivität und eine neue Kreativität der Cyberkriminellen. Insbesondere gefälschte Mahnungen haben offenbar Hochkonjunktur. Entweder versuchen die Betrüger, eine Spähsoftware auf dem Rechner der Opfer einzuschleusen; oder sie hoffen, dass der Angemahnte tatsächlich Geld auf irgendein obskures Konto überweist.
Es geht aber auch per Post: So warnt die Verbraucherzentrale Hamburg aktuell vor gefälschten Mahnungen von einem angeblichen Inkasso-Unternehmen mit dem schon ziemlich unseriös klingenden Namen „Global Network Inkasso“. Deutschlandweit wurden nach den Erkenntnissen der Verbraucherschützer in den letzten Wochen etliche Mahnschreiben per Briefpost in den Verkehr gebracht. Selbst wenn sich das Forderungsschreiben wegen Rechtsschreibfehlern schnell als Fälschung entlarven ließ, haben sich doch zahlreiche Empfänger verunsichern lassen.
E-Mails skeptisch betrachten
Schon mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen kann man vermeiden, den Betrügern ins Netz zu gehen. Verbraucherschützer haben eine Reihe von Hinweisen zusammengestellt. Erstens: Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn man die eigenen Finanzen gut im Griff hat. Wer seine Rechnungen normalerweise pünktlich bezahlt, lässt sich von einer gefälschten Mahnung nicht so schnell ins Boxhorn jagen. Jeder Mahnung, die per E-Mail ins Haus kommt, sollte man zunächst skeptisch und gelassen begegnen. Oft oder sogar meistens handelt es sich dabei um eine Fälschung.
Zwar ist es nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg rechtlich auch in Ordnung, eine Mahnung digital zu verschicken. Seriöse (Inkasso-)Unternehmen aber wählen in der Regel ganz traditionell den Postweg, um ihre Forderungen einzutreiben. Aber auch hier gilt: Wie „Global Network Inkasso“ gerade zeigt, greifen die Betrüger auch über den guten, alten Briefkasten an.
Recherche im Internet hilft
Zweite Vorsichtsmaßnahme: Verweist die Domain einer E-Mail auf einen Firmennamen? Ein Inkasso-Unternehmen mit einer Google-Mail-Adresse oder einer digitalen Anschrift unter Web.de dürfte eher auf Kleinkriminelle als auf eine seriöse Firma hinweisen. Manchmal erkennt man Betrüger schon daran, dass ihr Absender nicht mit der Mail-Signatur übereinstimmt. Wie sieht es mit der Adresse aus? Eine kurze Recherche mit der Suchmaschine klärt schnell, ob das Unternehmen eine echte, Juristen sprechen von einer „ladungsfähigen“, Adresse hat.
Manchmal sind die angegeben Post-Adressen frei erfunden. Ganz einfach: Bei Google und Co. erstmal den Namen des Inkassounternehmens, ergänzt um den Suchbegriff „Erfahrungen“, eingeben. Oft finden sich dann schon Hinweise auf andere Verbraucher, die negative Erfahrungen mit den Geldeintreibern gemacht haben. Drittens: Ein Mahnschreiben, das durch eine unpersönliche oder falsche Anrede, durch Platzhalter, Rechtschreibfehler oder Floskeln auffällt, ist fast immer eine Fälschung. Ob es mit der Post oder per Mail ins Haus flattert.
Blick auf die Bankverbindung
Viertens hilft auch der Blick auf die Bankverbindung weiter: Kein deutsches Inkasso-Unternehmen lässt sich Geld ins Ausland überweisen. Eine Bankverbindung in Rumänien oder Bulgarien sollte alle Alarmglocken klingen lassen. Ebenso wie eine teure 0900-Rufnummer, bei der man angeblich „weitere Auskünfte“ erhalten soll. Hat man eine gefälschte E-Mail-Mahnung eindeutig identifiziert, drückt man am besten einfach den Lösch-Button.
In keinem Fall sollte man den Anhang öffnen, keinem Link folgen und auch nicht auf die Email antworten. Geld überweisen sollte man nicht. Wer bei einem Mahnschreiben über eine vermeintlich im Internet erbrachte Dienstleistung nicht ganz sicher ist, sollte einer solchen Forderung sicherheitshalber per Einschreiben widersprechen. Entsprechende Musterbriefe stellen die Verbraucherzentralen bereit.