Essen. Seit Jahren steigt die Zahl der Unfallverursacher, die sich ihrer Verantwortung entziehen wollen. Auch drastische Strafen scheinen kaum abzuschrecken.
Fahrerflucht, der umgangssprachliche Begriff für das stets unerlaubte Entfernen vom Unfallort, wird immer mehr zum Volkssport. Die tatsächliche Zahl der Fälle schätzen Experten auf jährlich rund eine Million, und das mit seit Jahren steigender Tendenz.
Für den verkehrspsychologischen Gutachter Ulrich Höckendorf von der Dekra in Moers ist der anhaltende Trend in den letzten sechs Jahren eindeutig. Zu inzwischen über einer halben Million Anzeigen jährlich wegen sogenannter Fahrerflucht kommt eine unbekannte Zahl von Fällen, bei denen die Geschädigten mangels Erfolgsaussichten auf eine Anzeige verzichten.
Oft sind Alkohol und Drogen im Spiel
Unfallflucht wird nur bedingt erfasst. Es gibt keine bundesweite Statistik. Nicht alle Länder liefern Zahlen. In NRW stieg die Zahl der Anzeigen im Jahr 2013 um 0,4 Prozent auf über 116 000. Seit 2009 beträgt der Zuwachs in NRW sechs Prozent. In Bayern waren es im gleichen Zeitraum 13,5 Prozent mehr, in Berlin 8,7 Prozent, so der Automobilclub von Europa (ACE). Im Verkehrszentralregister des KBA finden sich rund 360 000 Einträge von Unfallflüchtigen, zu fast 80 Prozent von Männern.
Dabei sind Fälle von Unfallflucht, bei denen Menschen verletzt oder getötet werden, seit Jahren rückläufig. Der Grund liegt laut dem Verkehrspsychologen Höckendorf, darin, dass die Hälfte der Fälle von Unfallflucht Verschleierungstaten von Fahrern sind, die zur Tatzeit unter Alkohol oder Drogen stehen. Alkoholfahrten sind jedoch seit Jahren rückläufig.
Auch interessant
Die Verkehrsmoral sinkt
Auf der anderen Seiten nimmt die Bereitschaft, sich nach Sachschäden vom Touchieren einer Laterne bis zum ausgewachsenen Unfall aus dem Staub zu machen, ständig zu. Laut Verkehrspyschologen Hückendorf gibt es für die Experten zwei Erklärungsmodelle. Erstens sinke die Verkehrsmoral, so wie eine Nichtbeachtung von Normen in vielen Bereichen der Gesellschaft sichtbar werde. Der Satz „Ich bin ja nur einer von vielen“ diene vielen als Entschuldigung.
Gesellschaftlicher Sprengstoff steckt im zweiten Erklärungsversuch: Der demografische Wandel und damit mehr ältere Menschen am Steuer führe zu viel mehr Kleinunfällen wie dem klassischen Parkplatzrempler. Tatsächlich seien Ältere eher mit stressigen Parksituationen überfordert. Durch Krankheit und Medikamentenkonsum beeinträchtigt würden sie tatsächlich leichte Kollisionen gar nicht bemerken. Allerdings gebe es gerade bei älteren Männern eine Tendenz zum Altersstarrsinn und zum Verdrängen des eigenen schuldhaften Verhaltens.
Polizeilich verfolgt wird praktisch jeder Fall von Unfallflucht
Junge Leute sind laut Höckendorf dagegen in einer Unfallsituation oft emotional überfordert, da ihnen Lebenserfahrung fehlt und sie in der Fahrschulausbildung kaum darauf vorbereitet werden. Sie stellen sich nach einer Unfallflucht häufiger als andere Altersgruppen nachträglich der Polizei.
Die Strafen für Unfallflucht sind drastisch, und verfolgt wird jeder Fall, der über ein eingedrücktes Nummernschild hinausgeht. Es beginnt mit einem Fahrverbot bis drei Monate bei Sachschäden von 25 bis 1300 Euro und zwei Punkten. Darüber hinaus drohen Führerscheinverlust und drei Punkte. Bei Unfällen mit Verletzten können drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Bewährung ist bei dieser Strafhöhe ausgeschlossen.
Auch interessant
Regress und MPU drohen
Die Straßenverkehrsämter können vor der Wiedererteilung des Führerscheins eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Wer vor Gericht glaubhaft machen konnte, dass er eine Kollision tatsächlich nicht bemerkt hat, den erwartet möglicherweise eine medizinische Eignungsprüfung. An deren Ende kann beispielsweise bei hochbetagten Kranken jedoch der Entzug der Fahrerlaubnis stehen.
Dazu kommen die finanziellen Folgen für den Täter. Bei einer Verurteilung zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, so Warentest. Bei Fahrerflucht kann die Haftpflichtversicherung den Unfallverursacher in Regress nehmen und sich zwischen 2500 und 5000 Euro des Schadens beim gegnerischen Fahrzeug zurückholen. Die Vollkaskoversicherung zahlt je nach Vertrag entweder gar nicht oder nur anteilig.