Erfurt. Ältere Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Alters mehr Urlaub als Jüngere bekommen. Das Bundesarbeitsgericht wies am Dienstag entsprechende Klagen ab. Beschäftigte eines Schuhherstellers waren vor Gericht gezogen, weil ihre Kollegen ab 58 Jahren zwei Tage mehr Urlaub bekommen.
Zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das hat am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
Geklagt hatten sieben 45 bis 56 Jahre alte Beschäftigte eines Schuhherstellers in Rheinland-Pfalz. In deren Arbeitsverträgen sind 34 Urlaubstage vereinbart, doch gewährt das Unternehmen seinen Mitarbeitern ab deren 58. Geburtstag zwei weitere Urlaubstage im Jahr. Die Kläger fühlen sich deswegen wegen ihres Alters diskriminiert und verlangen ebenfalls 36 Urlaubstage.
Doch die obersten deutschen Arbeitsrichter wiesen die Klagen ab. Zum Schutz älterer Mitarbeiter habe der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum auch bei der Urlaubsgestaltung, der in diesem Fall nicht überschritten sei, urteilten die Richter.
Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer
Der Schuhhersteller hatte sein Vorgehen mit einer Fürsorgepflicht für ältere Arbeitnehmer begründet. Sie bräuchten für die teils schwere und körperlich ermüdende Arbeit längere Erholungszeiten als jüngere Mitarbeiter. Auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO hatte 1980 zum Schutz älterer Beschäftigter neben einer Verkürzung der Arbeitszeit etwa empfohlen, den "bezahlten Jahresurlaub auf der Grundlage der Beschäftigungsdauer oder des Alters" zu verlängern. Das Bundesurlaubsgesetz kennt dagegen keinen Unterschied nach Alter. Dort heißt es nur: "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage."
Die Vorinstanzen hatten die Klagen ebenfalls abgewiesen. Zwar würden jüngere Arbeitnehmer durch einen geringeren Urlaubsanspruch im Vergleich zu älteren Kollegen benachteiligt, konstatierte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Zwei Tage Mehrurlaub für über 58-Jährige dienten aber im Sinne von § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dazu, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sicherzustellen "in objektiv, angemessen legitimer Weise".
Altersstaffel im öffentlichen Dienst gekippt
Vor rund zweieinhalb Jahren hatten die obersten deutschen Arbeitsrichter eine solche Altersstaffel im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gekippt, weil sie jüngere Beschäftigte diskriminiere. Dieses Mal geht es um Klagen aus der Privatwirtschaft. Und: Die dortige Regelung hatte allerdings viel früher angesetzt: Bis zum 30. Lebensjahr bekamen die Beschäftigten 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre 29 Tage und danach 30 Tage. Der neunte Senat sah darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil jüngere Angestellte wegen ihres Alters benachteiligt würden. (dpa)