Düsseldorf. .

Wer älter ist, hat auch mehr Anspruch auf Urlaub: So ist es in vielen Tarifverträgen üblich. Offenbar verstößt diese Praxis aber gegen EU-Recht.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied am Dienstag, dass Tarifverträge die Zahl der Urlaubstage nicht ohne triftige Begründung an das Alter der Arbeitnehmer koppeln dürfen. Damit bestätigten die Düsseldorfer Richter ein Urteil des Arbeitsgerichts Wesel. Sie gaben einer inzwischen 24 Jahre alten Kassiererin recht, der laut Manteltarifvertrag des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen 34 Urlaubstage pro Jahr zustehen, während Arbeitnehmer ab 30 Jahre 36 Tage Urlaub haben. Die Frau hatte darin eine Altersdiskriminierung und damit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gesehen.

Bereits die Weseler Richter hatten sich der Rechtsauffassung der Klägerin mit ihrem Urteil vom 11. August vergangenen Jahres angeschlossen. Sie urteilten, es gebe zwar eine Tarifautonomie, das EU-Recht dürfe dadurch aber nicht ausgehebelt werden. Zugleich sahen die Richter keine objektiv vertretbaren Gründe, die eine gestaffelte Urlaubsregelung rechtfertigen würden.

Revision ist zugelassen

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist möglich.

(Aktenzeichen: 8 Sa 1274/10)

dapd