Düsseldorf. Die Läden in NRW dürfen an vier Adventssonntagen und am 3. Januar öffnen, um Kundenansturm zu vermeiden. Das OVG Münster hat Zweifel geäußert.
- Die Läden in NRW dürfen an den vier Adventssonntagen und am 3. Januar öffnen, um Kundenansturm zu vermeiden. „Ziel ist, die im Weihnachtsgeschäft zu erwartenden Besucherströme zu entzerren und so das Infektionsrisiko zu verringern“, sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf.
- Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat „erhebliche Zweifel“ an der neuen Coronaschutzverordnung zu Sonntagsöffnungen in der Weihnachtszeit geäußert.
- Das OVG teilte dazu am Donnerstag in einem Beschluss zu Ladenöffnungen in Gütersloh mit, dass es grundsätzlich „erhebliche Zweifel an der Gültigkeit dieser Bestimmung“ habe. Zum einen, weil die neue Regelung des Landes schon zum 31. Oktober 2020 - also deutlich vor Advent - außer Kraft trete.
Die Landesregierung gestattet dem Einzelhandel in NRW, die Geschäfte an allen vier Adventssonntagen und am 3. Januar 2021 zu öffnen. „Ziel ist, die im Weihnachtsgeschäft zu erwartenden Besucherströme zu entzerren und so das Infektionsrisiko zu verringern“, sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf. Der Handel begrüßte den Erlass, die Gewerkschaft Verdi will ihn erst einmal prüfen.
Verkaufsoffene Sonntage im Advent: Gericht hat Zweifel
Mit der Freigabe von fünf offenen Sonntagen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung will Minister Pinkwart das juristische Gezerre beenden. Zuletzt hatten Gerichte mehrere Pläne von Städten, die Läden an bestimmten Sonntagen zu öffnen, gekippt, weil die Gewerkschaft Verdi dagegen geklagt hatte. Duisburg etwa hatte daraufhin alle Termine bis zum Jahresende vorbeugend abgesagt.
Das OVG teilte zu den Planungen der NRW-Landesregierung am Donnerstag in einem Beschluss zu Ladenöffnungen in Gütersloh mit, dass es grundsätzlich „erhebliche Zweifel an der Gültigkeit dieser Bestimmung“ habe. Zum einen, weil die neue Regelung des Landes schon zum 31. Oktober 2020 - also deutlich vor Advent - außer Kraft trete. Und sollte die Verordnung verlängert werde, stehe sie in offenem Widerspruch zu Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes.
Das OVG für NRW hatte jüngst zahlreiche verkaufsoffene Sonntage gekippt. Am Donnerstag wurden auf Antrag der Gewerkschaft Verdi die Ladenöffnungsfreigaben für die drei Sonntage - 4. Oktober, 8. November und 6. Dezember - in Gütersloh außer Vollzug gesetzt.
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Nun will die Landesregierung den Knoten mit einem Erlass durchschlagen: An den Sonntagen 29. November, 6., 13. und 20. Dezember sowie am 3. Januar 2021 dürfen die Geschäfte danach generell im Zeitraum zwischen 13 Uhr und 18 Uhr öffnen. Pinkwart erhofft sich von der Freigabe der Sonntage, den traditionellen Kundenansturm an den Adventssamstagen und die Umtauschwelle nach Weihnachten zu entzerren, wie er vor dem Wirtschaftsausschuss des Landtags erklärte.
Verkaufsoffene Sonntage im Advent: Minister Laumann appelliert an Verdi
Der Wirtschaftsminister will dem NRW-Handel aber auch die Möglichkeit geben, die während des Shutdowns erlittenen Umsatzverluste wieder aufzuholen. „Die Corona-Pandemie hat der Wirtschaft unseres Landes viel abverlangt. Gerade deshalb müssen wir jetzt die Fähigkeit aufbauen, Krisen bewältigen zu können und mit klugen Anpassungen und Lösungen auf die jeweilige Situation zu reagieren“, sagte Pinkwart.
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„Ich hoffe, dass er erst gar nicht vor Gericht kommt. Darum habe ich Verdi gebeten“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch. Laut Handelsverband Deutschland tragen verkaufsoffene Sonntage zu drei Prozent des Jahresumsatzes bei. Nach Berechnungen der Landesregierung sind in diesem Jahr wegen Corona aber rund die Hälfte der Termine mit Sonntagsverkauf in NRW ausgefallen.
Verkaufsoffene Sonntage im Advent: Sorge um Infektionsschutz in vollen Städten
Aus Rücksicht auf die Mitarbeiter, die unter der Woche zum Teil bis Mitternacht im Laden stehen, und die Einhaltung der Sonntagsruhe hat Verdi stets einen strikten Kurs gegen verkaufsoffene Sonntage gefahren. Ob die Gewerkschaft nun fünf Termine in Folge und dann auch noch landesweit akzeptieren wird, blieb zunächst offen. „Wir prüfen jetzt in Ruhe, ob die Coronaschutzverordnung die Verhältnismäßigkeit zum verfassungsverbrieften Sonntagsschutz gewährleistet“, sagte ein Verdi-Sprecher unserer Redaktion. Die Gewerkschaft lehne verkaufsoffene Sonntage ab – zumal während der Corona-Pandemie. Der Verdi-Sprecher: „Unsere Erfahrung ist, dass sich Kundenströme eher auf das Wochenende verdichten. Damit wird der Sinn nach Infektionsschutz aus unserer Sicht konterkariert.
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Der Handelsverband NRW jedenfalls hofft, dass Verdi auf juristische Schritte verzichtet. „Man tut niemand einen Gefallen, jetzt auch gegen die Corona-Schutzverordnung zu klagen. Die Händler können sonntags auf rein freiwilliger Basis öffnen“, sagte Geschäftsführer Peter Achten auf Anfrage.
Der Handelsverband freilich begrüßt den Vorstoß der Landesregierung. Er erhofft sich von Sonntagen und Weihnachtsmärkten einen Schub für seine Mitglieder, die nach wie vor unter der Corona-Krise leiden. „Das ist auch ein Beitrag, die Innenstädte zu stärken“, meint Achten.
Pinkwart kritisiert „restriktive“ Urteile zum offenen Sonntag
Gleichwohl ist es auch nach dem bis Januar befristeten Erlass völlig unklar, wie es mit dem Streitthema verkaufsoffene Sonntage danach weitergehen wird. Denn die Landesregierung hat am Mittwoch erst einmal einen anderen Erlass zurückgenommen, der den Verkauf an Sonntagen auch ohne große Anlässe ermöglichen sollte. „Den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts ist zu entnehmen, dass das OVG NRW unsere Auffassung, dass eine Corona bedingte, zeitlich begrenzte Ausnahme bei der Sonntagsöffnung für den Einzelhandel vertretbar ist, nicht teilt“, räumte Wirtschaftsminister Pinkwart ein und sprach von „restriktiven Entscheidungen“.
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Die Rechtsprechung kritisiert auch der Handelsverband NRW. „Das Oberverwaltungsgericht orientiert sich an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Seither hat sich das Freizeitverhalten der Menschen aber radikal verändert“, sagt Achten. „Deshalb prüft der Handelsverband, das Verfassungsgericht in dieser Sache erneut anzurufen. Das ist aber technisch nicht so einfach.“
Zumal die Branche auch weiterhin mit dem Widerstand der Gewerkschaft rechnen muss. „Das Verhalten von Verdi ist skandalös“, betont Achten. „Dem Land und uns geht es ja nur darum, verkaufsoffene Sonntage und Umsätze nachzuholen, die wegen Corona ausgefallen sind. Unter dem Strich wird es nicht mehr Termine geben. Niemand fordert eine generelle Freigabe der Sonntage.“