Neustadt/Weinstraße. Steuerzahler können sich freuen: In diesem Jahr gilt ein höherer Grundfreibetrag. Aber auch Beiträge zur Altersvorsorge lassen sich besser absetzen. Und bei Dienstreisen gelten höhere Verpflegungspauschalen.
Ernährung, Kleidung, Miete, Heizung - laut Gesetz müssen die Kosten für den alltäglichen Mindestbedarf steuerfrei sein. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt an der Weinstraße hin. Gewährleistet wird das durch den steuerlichen Grundfreibetrag, der zum 1. Januar 2014 erhöht wurde. Damit können jetzt 8354 Euro pro Jahr steuerfrei eingenommen werden. Das Doppelte steht Bürgern zu, wenn sie verheiratet oder verpartnert sind.
Bessere Bedingungen gelten künftig auch bei der gesetzlichen Altersvorsorge: Ab 2014 kann man 78 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr für Singles und 40.000 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner absetzen. Bisher waren es 76 Prozent der gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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Neue Verpflegungspauschalen
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Beiträge ab 2014 meist komplett absetzen. Zuvor lautete die Regel: Die Versicherungsbeiträge sind nur dann absetzbar, wenn man nicht mehr als 1900 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung ausgegeben hat. Ab diesem Jahr wird dieser Zusammenhang entkoppelt.
Wer als Arbeitnehmer auf Dienstreise geht, darf sich künftig über höhere Verpflegungspauschalen freuen: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, können seit 1. Januar pauschal zwölf Euro von der Steuer abgesetzt werden. Im alten Reisekostenrecht gab es noch eine Stufe mit nur sechs Euro. Der Fiskus gewährt zudem pro An- und Abreisetag generell zwölf Euro Reisekosten, unabhängig von der Dauer der Reise an diesen Tagen. (dpa)