Erfurt/Köln. Der Mützen-Streit bei der Lufthansa geht in die dritte Instanz: Das Bundesarbeitsgericht befasst sich mit dem Kappen-Zwang der Airline. Ein Pilot hatte gegen die Vorschrift geklagt. Er fühle sich als Mann diskriminiert — für Pilotinnen gilt der Zwang nämlich nicht.
Eine Mütze geht durch alle Instanzen: Am Dienstag steht die Mützenpflicht der Lufthansa wieder vor Gericht — nach Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht beschäftigt sich jetzt das Bundesarbeitsgericht in Kassel mit dem Thema.
Ein Pilot hatte gegen die Mützenpflicht seines Arbeitgebers geklagt. Er fühle sich als Mann diskriminiert, sagt er. Für Frauen gilt der Kappenzwang nämlich nicht. Aber auch deren Erscheinungsbild unterliegt den extrem strengen Regeln der Lufthansa, von der Uniform bis hin zu Lippenstift und Nagellack.
Der Auslöser des Streits liegt schon fünf Jahre zurück: Der Mann war als Co-Pilot eingeteilt — erschien aber ohne die vorgeschriebene Kranich-Mütze. Der Pilot verwies seinen Kollegen auf die Uniform-Verordnung und schickte ihn wieder nach Hause.
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In erster Instanz bekam der Kläger 2011 Recht. Das Arbeitsgericht Köln stützte die Klage des Mannes: Solange die Vorschrift nicht auch für Frauen gelte, sei sie diskriminierend und unzulässig.
Die beklagte Lufthansa wollte das nicht so stehen lassen und ging in Revision. Das Landesarbeitsgericht Köln revidierte 2012 das Urteil des Arbeitsgerichts und wies die Klage gegen den Mützen-Zwang ab.
Jetzt geht der Streit in die nächste Instanz: Am 30. September entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über die Kranich-Kappe.
Mindestgröße für Piloten ist diskriminierend
Erst im November 2013 hatte die Lufthansa einen Diskriminierungs-Prozess vor dem Arbeitsgericht verloren. Eine junge Frau hatte gegen die Mindestgröße von 1,65 Meter für Pilotinnen geklagt — und Recht bekommen. Die Begründung des Kölner Gerichts: Die Mindestgröße schließe überdurchschnittlich viele Frauen aus, die im Schnitt einfach kleiner gewachsen seien als Männer. Auch hier wäre könnte die Fluglinie theoretisch noch in Revision gehen.