Essen. Der umstrittene Fahrdienst Uber steuert in Deutschland auf eine offene Konfrontation mit dem Taxigewerbe und Behörden zu. Trotz eines gerichtlichen Verbots will das Start-up aus San Francisco seine Dienste weiter anbieten. Die einstweilige Verfügung ignoriert das Unternehmen.

Trotz des am Dienstag gerichtlich verfügten de-facto-Verbots seiner umstrittenen Taxi-App will der Fahrervermittlungsdienst Uber sein Angebot in Deutschland weiter aufrecht erhalten. Umgehend legte der Betreiber der Online-Plattform Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung des Frankfurter Landgerichts ein.

Die Richter hatten Uber am Dienstag per Eilverfahren untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die Uber-App und Uber Pop zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlung droht nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß oder ersatzweise Ordnungshaft für den Uber-Europadirektor in Amsterdam. Uber ist bislang in den deutschen Großstädten aktiv und sorgt seit wenigen Wochen für Verstimmung auch unter Düsseldorfs Taxifahrern. Dortmund und Essen sollen demnächst folgen.

Strafandrohung lässt Online-Plattform kalt

Die deutsche Strafandrohung scheinen die Betreiber der 2009 im sonnigen Kalifornien gegründeten Online-Plattform für die Vermittlung von Taxifahrten durch private Autofahrer aber kaum zu fürchten. Seinen Dienst nahm Uber entgegen der richterlichen Anordnung gestern keineswegs vom Markt.

„Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin die Optionen Uber Pop und UberBlack über die Uber-App anbieten“, kündigte das Unternehmen stattdessen an. Die einstweilige Verfügung sei „zu Unrecht erlassen“. Falls erforderlich, werde man alle Rechtsmittel ausschöpfen, hieß es. Tatsächlich konnte die Uber-App gestern zunächst heruntergeladen werden.

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Die Taxi-Branche, die seit Monaten gegen die Uber-Dienste zu Felde zieht und über eine Frankfurter Gesellschaft die Klage angestrengt hatte, nahm das Urteil offiziell mit Erleichterung auf. „Die Entscheidung der Frankfurter Richter bestätigt unsere Rechtsauffassung.

Beförderungsleistungen dürfen nicht ohne staatliche Genehmigung und von Fahrpersonal ohne Personenbeförderungsschein erbracht werden“, so Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP in Berlin. Hinter vorgehaltener Hand äußern sich Taxifahrer aber weiter besorgt über das Geschäftsgebahren. Uber lege „kriminelle Energie“ an den Tag, sagte ein Taxibetreiber aus dem Ruhrgebiet dieser Zeitung. Das Unternehmen missachte vorsätzlich nationale Gesetze.

„Kriminelle Energie“

Mit gemischten Gefühlen blicken die Taxifahrer auf das weitere Verfahren. Einen langen Rechtsstreit muss das Unternehmen nicht fürchten. Ubers Kriegskasse ist sicher gut gefüllt. Hinter der einst als kleiner Limousinenservice gegründeten Start-up-Firma stehen milliardenschwere Investoren wie der Suchmaschinengigant Google und die Investmentbank Goldman Sachs. Branchenkenner gehen davon aus, dass Deutschland für Uber ein wichtiger Markt ist, um den es sich zu kämpfen lohnt.

Ausbremsen könnte Uber allerdings das deutsche Versicherungswesen. Der größte deutsche Taxi-Versicherer, die Dortmunder Signal-Iduna-Gruppe, weist auf Probleme mit der privaten Kfz-Versicherung hin. Im Zweifel, so ein Sprecher, könne ein Kfz-Halter, der für Uber fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren.