Düsseldorf. . Die traditionelle Taxi-Branche ist empört. Die Smartphone-App Uber bringt private Fahrer und Kunden zusammen. Das ist illegal findet das NRW-Verkehrsministerium, die Fahrer besäßen nicht mal einen Personenbeförderungsschein - und droht den Uber-Fahrern mit bis zu 20.000 Euro Bußgeld.
Sie haben nichts gegen Wettbewerb, solange er fair ist. Doch gerade dieses Attribut trifft nach Ansicht heimischer Taxifahrer nicht auf die amerikanische Fahrgastvermittlung „Uber“ zu. Seit Freitag bringt das Unternehmen via Smartphone-App Fahrer und Fahrgäste auch in Düsseldorf zusammen - und das zu deutlich niedrigeren Preisen als für eine Taxi-Fahrt üblich sind. Doch den Privatpersonen, die für Uber Menschen chauffieren sollen, wollen nicht nur die Taxi-Fahrer in die Parade fahren. Auch die Politik droht ihnen mit Bußgeldern bis zu 20.000 Euro.
Denn nach Ansicht des NRW-Verkehrsministeriums handelt es sich beim Uber-Angebot um eine genehmigungspflichtige Personenbeförderung, und über diese verfügen die Uber-Fahrer nicht. Wer den Internet-Auftritt des Unternehmens aufruft, erfährt, welche Voraussetzungen ein privater Fahrer mitbringen muss: „Du bist eine Einzelperson mit eigenem PKW, mindestens 21 Jahre alt, besitzt einen Führerschein und ein Führungszeugnis ohne Eintragungen“. Wer das erfüllt und ein Fahrzeug „mit vier Türen in sehr gutem Zustand“ mitbringt, kann sich als Fahrer registrieren.
"Das hat mit Wettbewerb nichts zu tun"
Genau das bringt Rhein-Taxi in Düsseldorf auf die Palme: „Hier kann jeder fahren. Ohne Gewerbeschein, ohne Gesundheitscheck, ohne speziell versichert zu sein. Das hat nichts mit Wettbewerb zu tun“, sagt Rhein-Taxi-Geschäftsführer Hans Becker. Für das Düsseldorfer Unternehmen, dem sich 40 Betriebe mit 150 Fahrzeugen und 550 Chauffeuren angeschlossen haben, ist Uber „kriminell“. Auch deshalb, weil es die „Blauäugigkeit“ privater Fahrer ausnutze.
Schließlich behalte die in San Francisco gegründete Firma 20 Prozent des Fahrpreises ein, obwohl sie keine Unkosten habe. „Hier muss keine Taxizentrale rund um die Uhr besetzt, hier müssen keine Taxen mit Funk ausgestattet werden. Hier gibt es keine spezielle Versicherung. Die betreiben Abzocke. Die Fahrer arbeiten für einen Hungerlohn und zahlen keine Steuern.“
Fahrgemeinschaften nicht erkennbar
Becker hofft, dass der Verbraucher das Angebot nicht annimmt. „Als Kunde weiß ich gar nicht, bei wem ich einsteige und wem ich mein Leben anvertraue.“ Er vertraut auf den Gesetzgeber, der gegen die „Illegalen“ vorgeht. Darauf setzt auch Thomas Grätz, Vorsitzender des Taxi- und Mietwagenverbandes BZP. „Wir verlangen konsequentes Vorgehen gegen illegale Wettbewerber. Wichtig ist, dass Gesetze vollzogen werden.“
Als gutes Beispiel führt er Hamburg an. Dort hatte die Verkehrsbehörde Uber im Juli eine Untersagungsverfügung zugestellt, da sie keine Genehmigung für eine Personenbeförderung habe. Uber kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Personenbeförderungsgesetz müsse den Bedürfnissen des digital versierten Kunden angepasst werden.
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Unzulässige Personenbeförderung
Nach Angaben des NRW-Verkehrsministeriums gehen die Städte Hinweisen auf unzulässige Personenbeförderung nach. Das sei allerdings schwierig, weil derartige „Fahrgemeinschaften“ nicht ohne weiteres erkennbar seien. „Wir brauchen eine bundesgesetzliche Regelung“, fordert Verkehrsminister Michael Groschek (SPD). Man müsse mögliche Schwarzarbeit ächten und „unsere Taxifahrer schützen“.