Essen. Auf mehr als 18 Milliarden Euro wird das Vermögen des verstorbenen Aldi-Mitgründers Karl Albrecht geschätzt. Den größten Teil des Geldes hatte Albrecht schon vor Jahren in eine Stiftung eingebracht - vielleicht, um das Erbe vor dem Zugriff des Staates zu schützen.

Es ist der größte Nachlass, der in Deutschland je vererbt wurde: Auf über 18 Milliarden Euro taxierte das US-Magazin Forbes das Vermögen von Karl Albrecht. Den größten Teil davon hatte der Mitte Juli verstorbene Aldi-Gründer schon vor Jahrzehnten in eine Stiftung eingebracht. Führenden SPD-Politiker wie Parteivize Thorsten Schäfer-Gümbel haben jetzt angemahnt, bei der bevorstehenden Erbschaftssteuerreform auch die Stiftungsmodelle reicher Erblasser unter die Lupe zu nehmen.

Wollte der Discounter-König aus Essen sein Lebenswerk im Erbfall vor dem Zugriff des Staates schützen? Fakt ist: Mit dem Stiftungsmodell wird verhindert, dass der Mülheimer Einzelhandelskonzern zerschlagen wird oder in einem möglichen Streit der Erben auseinanderbricht. Um dem vorzubeugen, hatte Albrecht 1973 die Siepmann-Stiftung gegründet, benannt nach dem Mädchennamen seiner Mutter.

Stiftung ohne gemeinnützigen Charakter

Die Stiftung mit Sitz im bayrischen Eichenau hat keinen gemeinnützigen Charakter wie die Essener Krupp-Stiftung, sondern ist schlicht Eigentümerin des Aldi-Süd-Imperiums. Im Stiftungsvorstand sitzen unter anderem Karl Albrechts Tochter Beate Heister und deren Sohn Peter Max Heister. Erlöse werden an die Familie ausgeschüttet und müssen versteuert werden. Die Stiftung selbst zahlt Körperschafts- und Gewerbesteuer.

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Mit dem Tode Karl Albrechts fällt zunächst keine Erbschaftssteuer an, weil das Unternehmen im Besitz der Stiftung und nicht des verstorbenen Firmengründers ist. „Es wäre aber grob fahrlässig zu behaupten, dass die Aldi-Erben keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen“, meint Markus Heul, Mitglied der Geschäftsführung des Deutschen Stiftungszentrums in Essen. Denn die Siepmann-Stiftung ist eine so genannten Familienstiftung. Für die gilt als Besonderheit: Alle 30 Jahre – also etwa im Turnus einer Generation – fallen Erbschaftssteuern an.

Steuer wird erst 20133 fällig

Veranlagt wird die Stiftung dann jeweils so, als ob das Vermögen auf zwei Kinder vererbt würde, erläutert Heul. Da die Stiftung 1973 gegründet wurde, fielen demnach 2003 erstmals Erbschaftssteuern an.

Das nächste mal muss die Stiftung also im Jahr 2033 zahlen. Vorher nicht. In der Debatte um eine gerechtere Besteuerung großer Firmenerbschaften ist der Aldi-Nachlass nach Ansicht von Markus Heul aber ein schlechtes Beispiel. Zwar profitieren auch Familienstiftungen von einer Regel, die die Verschonung von Betriebsvermögen im Erbfall vorsieht. Dies gelte jedoch nicht für Altfälle wie Aldi, sagt Heul.

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Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Verschonungsregelung dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes standhält. Kippt Karlsruhe das Gesetz, kann sich der Staat auf satte Zusatzerträge freuen. Nach Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft wären im Jahr 2012 ohne Verschonung nicht 4,3 Milliarden Euro Erbschaftssteuern geflossen sonder glatte elf Milliarden mehr.