Bonn. . Wegen verbotener Preisabsprachen verhängte das Bundeskartellamt am Dienstag Geldbußen von mehr als 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller und zahlreiche Führungskräfte der Branche. Im Frühjahr verhängte das Bundeskartellamt zuletzt eine Strafe in Millionenhöhe an das sogenannte Bierkartell.

Verbraucher in Deutschland haben offenbar jahrelang zu viel Geld für Wurst und Schinken bezahlt. Wegen verbotener Preisabsprachen verhängte das Bundeskartellamt am Dienstag Geldbußen von mehr als 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller und zahlreiche Führungskräfte der Branche.

Betroffen sind auch bekannte Marken wie Böklunder, Herta, Meica, Rügenwalder und Wiesenhof, wie die Wettbewerbsbehörde in Bonn mitteilte. Die Mitglieder des „Wurstkartells“ hätten sich jahrelang über Preisspannen für Produktgruppen wie Brühwurst oder Schinken abgestimmt und beim Handel so höhere Preise durchgesetzt. Mehrere betroffene Unternehmen bestritten allerdings die Vorwürfe und kündigten juristische Schritte gegen die verhängten Bußgelder an.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: „Die Preisabsprachen wurden über viele Jahre praktiziert.“ Das Gesamtbußgeld erscheine zwar hoch, relativiere sich aber vor dem Hintergrund der großen Zahl der beteiligten Unternehmen, der Kartelldauer und der Milliardenumsätze der Branche.

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Andere Kartelle müssen Strafe zahlen

Zum Vergleich: Im sogenannten Bierkartell verhängte die Behörde im Frühjahr gegen elf Brauereien Bußgelder in Höhe von fast 340 Millionen Euro; die drei größten deutschen Zuckerhersteller mussten im Februar Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 280 Millionen Euro zahlen. Spektakulär war auch der Fall des Schienenkartells, in dem die Behörde Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von gut 232 Millionen Euro gegen Schienenhersteller erteilte. Der Essener Konzern Thyssen-Krupp hatte davon rund 190 Millionen Euro zu tragen.

Der Löwenanteil der Bußgelder im Wurstkartell entfällt nach Behördenangaben auf die Großen der Branche und ihre Töchter. Dazu gehören etwa die Clemens-Tönnies-Gruppe (Zur-Mühlen, Böklunder, Könecke), die nach Angaben aus informierten Kreisen allein über 100 Millionen Euro Bußgeld zahlen soll, aber auch die Schweizer Bell-Gruppe (Zimbo) oder die zum Nestlé-Konzern gehörende Herta GmbH. In anderen Fällen liege das Bußgeld nur bei wenigen Hunderttausend Euro, hieß es in Bonn. Die Behörde sei bei der Bußgeldbemessung in der teils mittelständisch geprägten Branche „mit Augenmaß vorgegangen“ und habe die schwierige Situation vieler Hersteller berücksichtigt.

Der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie betonte unterdessen, dass die Vorgänge zu keinen negativen Auswirkungen für die Verbraucher geführt hätten – „insbesondere nicht zu unbilligen Preiserhöhungen“. Dafür habe schon die Einkaufsmacht der großen Handelskonzerne gesorgt, die sich von den Herstellern keine Preise diktieren ließen. Ohnehin habe sich die Mehrheit der Unternehmen rechtskonform verhalten.

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Einspruch vor dem Oberlandesgericht

Zahlreiche Hersteller bestritten die Vorwürfe und kündigten juristischen Widerstand gegen die verhängten Bußgelder an. Dazu gehörten etwa die im Besitz von Clemens Tönnies befindliche Zur-Mühlen-Gruppe, aber auch Nestlé und mehrere kleinere Hersteller. Ein Nestlé-Sprecher sagte: „Wir sind davon überzeugt, dass die Vorwürfe des Bundeskartellamts ungerechtfertigt sind. Deshalb werden wir beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einlegen, um eine gerichtliche Aufhebung der Entscheidung herbeizuführen.“ Elf Unternehmen hatten laut Kartellamt mit der Behörde kooperiert und Geständnisse abgelegt.