Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag, ob die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist. Es geht dabei um die Frage, ob Erben von Betriebsvermögen zu große Vorteile genießen. Die Bundesregierung verteidigte die Privilegien für Firmenerben - so würden Arbeitsplätze gesichert.

Die Bundesregierung hat die Steuerprivilegien für Firmenerben vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Der Gesetzgeber habe sich bewusst für dieses Konzept entschieden, um Arbeitsplätze zu sichern, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister am Dienstag in Karlsruhe. Leitbild seien die zahlreichen Familienunternehmen, die von der Steuer besonders betroffen seien. Das Verfassungsgericht verhandelt darüber, ob die seit 2009 geltende Erbschaftsteuer mit der Verfassung vereinbar ist. Dabei geht es um die Frage, ob die Erben von Betriebsvermögen zu sehr bevorzugt werden.

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Das Gericht will das Gesetz genau prüfen und hat einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Der Senat wolle wissen, welche Ziele die derzeitige Besteuerung verfolge und ob eine Verschonung in unbegrenzter Höhe gerechtfertigt sei, sagte der Berichterstatter des Verfahrens, Michael Eichberger. Die Prüfung, ob das Gesetz verfassungsgemäß sei, gehöre dazu.

Den Richtern müssen sich mit einer Vorlage des Bundesfinanzhofes befassen. Dieser hält zentrale Regeln des seit 2009 geltenden Erbschaftssteuerrechts für verfassungswidrig. Die Finanzrichter stoßen sich vor allem an der unterschiedlichen Besteuerung von Betriebs- und Privatvermögen. (dpa)