Bonn/Berlin. Das Kartellamt soll für funktionierenden Wettbewerb sorgen - und damit auch den Verbrauchern dienen. Doch Präsident Mundt sieht die Verbraucher nicht ausreichend geschützt und fordert eine Behördenaufsicht.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat die Bundesregierung zu einem stärkeren Verbraucherschutz aufgefordert. Sie solle dafür eine behördliche Aufsicht schaffen, sagte Mundt in einem Interview der Zeitung "Welt am Sonntag". Deutschland setze bisher vor allem auf den zivilrechtlichen Verbraucherschutz. Es gebe jedoch Bereiche, wo dies nicht ausreiche, wie etwa bei Massenbetrug im Internet. "Eine flankierende behördliche Aufsicht für solche Bereiche würde Sinn machen."
Durch das vielfache Einschreiten des Kartellamts sieht Mundt bei illegalen Absprachen von Unternehmen etwa zu Preisen bei Bier oder Zucker bereits Erfolge, die auch Verbrauchern zugutekommen. Er sei "guter Hoffnung", dass die Abschreckungsstrategie der Behörde greife. "Aufgrund der vielen Verfahren und der hohen Bußgelder ist das Thema endgültig in den Chefetagen angekommen." Neben den Bußgeldern gebe es auch einen Imageschaden. Auch die Entdeckungsgefahr sei gestiegen.
Bei Spritpreisen "kein verbotenes Verhalten"
Beim Dauerbrenner Spritpreise seien illegale Absprachen aber nicht das Thema, sagte Mundt. Bei der Preisfestsetzung der Konzerne gebe es andere Mechanismen. In der Vergangenheit hätten Aral und Shell die Preise ungefährdet anheben können, weil sie sich darauf hätten verlassen können, dass alle anderen Anbieter folgen würden. "Dieses Muster ist Ausdruck von fehlendem Wettbewerb und misslich für Autofahrer; es ist aber kein verbotenes Verhalten."
Auch interessant
Die vom Kartellamt angebotene App zu aktuellen Spritpreisen werde von den unter 45-Jährigen bereits zu 40 Prozent genutzt, sagte Mundt. "Wenn genügend Autofahrer davon Gebrauch machen und ganz gezielt die jeweils günstigste Tankstelle ansteuern, wird das auch Einfluss auf die Preissetzung der Anbieter haben."
Strompreise online vergleichen
Auch beim Strom habe der Verbraucher über Internet-Portale die Möglichkeit, Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen und zu wechseln, sagte Mundt. Mit einer Markttransparenzstelle werde der Energiegroßhandel gemeinsam von Kartellamt und Bundesnetzagentur beobachtet werden. (dpa)