Bonn. Es ist ja schon auffällig, dass die privaten Konkurrenten der Bahn ihre Fahrkarten nicht im Bahnhof verkaufen dürfen. Missbraucht die Bahn also ihre marktbeherrschende Stellung? Die Frage ist seit diesem Donnerstag ein Fall für die Wettbewerbshüter.

Das Bundeskartellamt nimmt den Fahrkartenverkauf der Deutschen Bahn ins Visier und prüft eine mögliche Benachteiligung von Konkurrenten. Sie leitete deshalb am Donnerstag gegen den Staatskonzern ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein, wie das Amt in Bonn mitteilte. Es gehe um die Frage, warum Wettbewerber ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen in Deutschland verkaufen könnten. Die bundeseigene Bahn hält die Bedenken für unbegründet.

Konkurrenten beklagen eingeschränkten Zugang zum Vertrieb

"Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essenziell für den Wettbewerb auf der Schiene", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Konkurrenten des bundeseigenen Unternehmens beklagten, allenfalls einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Bahn zu haben.

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Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornimmt, ist Gegenstand der Prüfung. Geklärt werden soll, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt seien. Außerdem will das Kartellamt prüfen, ob die Bahn ihre Konkurrenten zur Nutzung von Vertriebsleistungen zwingt. Kartellamtssprecher Kay Weidner sagte, es lägen mehrere Beschwerden vor. Die Namen der Unternehmen nannte er nicht.

Bahn weist die Vorwürfe zurück

Die Deutsche Bahn wies den Vorwurf zurück, sie behindere Konkurrenten im Nah- und Fernverkehr beim Vertrieb ihrer Fahrscheine. Diese könnten schon heute Flächen in Bahnhöfen für eigene Zwecke anmieten, sagte Vorstandsmitglied Ulrich Homburg in Berlin. Allerdings entspreche die Forderung, Fahrkarten konkurrierender Eisenbahnunternehmen für den Fernverkehr in Bahn-Reisezentren mitzuverkaufen, nicht dem Gedanken von freiem Wettbewerb.

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Auch im Nahverkehr gibt es nach Ansicht der Bahn einen funktionierenden Wettbewerb. So vertrieben andere Unternehmen ihre Tickets in Eigenregie oder über frei wählbare dritte Dienstleister. An Bahnhöfen stelle die Deutsche Bahn Konkurrenten Flächen für deren Fahrkartenautomaten sogar kostenfrei zur Verfügung.

In einem ersten Schritt wird das Bundeskartellamt nun Auskünfte einholen - und zwar bei der Bahn, ihren Wettbewerber im Nah- und Fernverkehr und beim Tarifverband Bundeseigener und Nicht-Bundeseigener Eisenbahnen in Deutschland (TBNE). Bestätigt sich der Verdacht der Wettbewerbsverzerrung, kann die Bonner Kartellbehörde empfindliche Geldbußen verhängen. (abe)