Düsseldorf/Berlin. Deutschland muss bei der Energiewende die Stromrabatte begrenzen. Dabei könnten ausgerechnet die Bus- und Bahnkunden zur Kasse gebeten werden, obwohl sie doch CO2 zu sparen helfen: Rabattkürzungen im Schienenverkehr drohten die Tickets zu verteuern, warnt die Branche.

Deutschlands Nahverkehrsbetriebe protestieren lautstark gegen die geplante EEG-Reform, weil dabei auch Stromrabatte für Züge und Straßenbahnen gekürzt werden sollen. Dann drohten ab 2015 Preiserhöhungen für die Kunden, warnt die Branche. "Die Fahrgäste und Nahverkehrsunternehmen sollen die Zeche der Energiewende zahlen. Das wäre ein umweltpolitischer Sündenfall", kritisiert der Chef des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Jürgen Fenske, der zugleich die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) leitet.

Rabatte werden um 20 Prozentpunkte gesenkt

Der Referentenentwurf sieht vor, den Strompreisrabatt für größere Verkehrsbetriebe mit mindestens 10 Gigawattstunden Verbrauch schrittweise von jetzt 90 Prozent bis zum Jahr 2018 auf 70 Prozent der vollen EEG-Umlage abzusenken. Zugleich soll die Verbrauchs-Untergrenze für den Einstieg in das Rabattsystem deutlich gesenkt werden, so dass auch kleinere Verkehrsunternehmen künftig Stromkosten sparen können.

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Unter dem Strich bringe die Änderung den Verkehrsunternehmen eine klare Mehrbelastung von bundesweit mehr als 150 Millionen Euro im Jahr 2018, warnt der VDV. Dabei wäre der gesamte Schienenverkehr, also auch der Personenfernverkehr und der Güterverkehr betroffen.

Bund muss Ausnahmeregeln kappen

Im Durchschnitt erwirtschaften Verkehrsbetriebe ihre Kosten zu 77 Prozent selbst, so aktuelle Zahlen des VDV. Der Rest kommt aus der öffentlichen Hand.

Die EEG-Umlage auf den Strompreis beträgt 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Aus ihr finanziert der Verbraucher den Ausbau alternativer Energien aus Wind, Sonne, Wasser und Biogas mit. Ausgenommen sind viele industrielle Großkunden, die im internationalen Wettbewerb stehen - etwa aus der Metall-, Chemie- oder Papierindustrie und eben auch größere Unternehmen des Schienenverkehrs. Die Ausnahmeregelungen werden von der EU scharf kritisiert. Die Bundesregierung will und muss sie deshalb schnell einschränken, um ein EU-Beihilfeverfahren zu vermeiden. (dpa)