Brüssel. . Die europäischen Finanzminister einigten sich in Brüssel in der Nacht zum Donnerstag auf die Regeln zur Schließung von Krisenbanken. Damit will die EU die Lehren aus der Schuldenkrise ziehen, Sparer europaweit absichern sowie den Steuerzahler vor kostspieligen Rettungsaktionen bewahren.

Die Europäische Union feiert einen Durchbruch beim Aufbau ihrer Bankenunion, die verhindern soll, dass zusammenbrechende Geldhäuser wie in der jüngsten Krise mit enormen Steuergeldern gerettet werden müssen. „Steuerzahler müssen nicht mehr die Zeche zahlen, wenn Banken Fehler machen“, sagte der zuständige Binnenmarktkommissar Michel Barnier.

Die Finanzminister hatten sich kurz vor Beginn des Brüsseler EU-Gipfels verständigt, wie Großbanken im Euroraum künftig geordnet in die Pleite geschickt werden können. Das System ist aber sehr kompliziert und wird, wenn auch das Europa-Parlament zugestimmt hat, erst 2016 voll funktionstüchtig sein. Für die Einigung war noch einmal eine Nachtsitzung der Finanzminister nötig, deren Ergebnis der Gipfel nun absegnen soll.

Geordnet in die Pleite

Die Verantwortlichen aus Ministerrat, Parlament und EU-Kommission zeigten sich erleichtert, dass man nach monatelangen Verhandlungen noch soeben fristgerecht – vor Jahresende – einen Kompromiss gefunden habe. Viel Kleingedrucktes muss allerdings noch nachgeliefert werden. Außerdem wird mit Nachbesserungswünschen des Parlaments gerechnet.

Die Bankenunion besteht aus drei Grund-Elementen: einer gemeinsamen Banken-Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB), einheitlichen Standards für die Sicherung von Spar-Einlagen und gemeinsamen Spielregeln für den Umgang mit maroden Finanzinstituten. Hier schlossen die EU-Finanzminister jetzt die letzte Regelungslücke. Es geht um das Verfahren, nach dem in der Eurozone entschieden werden kann, ein großes Geldhaus – betroffen sind rund 250 Institute – dichtzumachen.

Streit um den Fonds

Dazu muss die künftige Aufsicht bei der EZB feststellen, dass das Institut nicht mehr überlebensfähig ist. Dann tritt ein neu zu schaffendes Gremium („Board“) in Aktion, in dem neben einem Direktor und vier ständigen Mitgliedern Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden sitzen. Das soll den eigentlichen Abwicklungsbeschluss fassen. Wenn die EU-Kommission Widerspruch einlegt, entscheidet endgültig der Rat der Finanzminister. Das Verfahren trägt zwar unterschiedlichen politischen Interessen der Mitgliedsstaaten Rechnung, ist aber umständlich.

Das Problem dabei ist: Die ganze Schließungsprozedur soll zügig und reibungslos über die Bühne gehen, nämlich an einem Wochenende zwischen US-Börsenschluss und Börsenöffnung in Ostasien.

Stütze aus dem Nottopf

Überaus verwickelt ist auch die vorgesehene Stütze in Form eines Nottopfs, aus dem verbleibende Abwicklungskosten bestritten werden können. Bevor dieser Topf beansprucht wird, sollen zuerst Aktionäre, dann Gläubiger wie Anleihebesitzer und schließlich große Sparer, die bei Einlagen von mehr als 100 000 Euro betroffen sein können, mit ihrem Pflichtteil herangezogen werden.

Der Fonds soll nach einer Aufbauphase von zehn Jahren mit 55 Milliarden Euro aus Abgaben der Banken selbst gefüllt sein. Der Sparkassenverband kritisierte, es sei nicht fair, dass regionale Institute mit eigenen Sicherheitssystemen in den Fonds einzahlen müssten. Denn der solle im Krisenfall die systemrelevanten Teile besonders großer Banken stabilisieren. Das sei nicht verursachergerecht, so der Verband.