Dortmund/Essen. . RWE erhöht die Strompreise für 750.000 Kunden. Mehr zahlen sollen ausgerechnet Verbraucher mit sogenannten „Preisgarantie-Verträgen“, auch Kunden mit Nachtspeicher-Heizungen werden stärker zur Kasse gebeten. Verbraucherschützer haben eine klare Meinung zu dem Vorgehen.

Rund 750.000 Kunden des Essener Energieversorgers RWE müssen sich zum Jahreswechsel auf steigende Strompreise einstellen. Mehr zahlen sollen ausgerechnet Verbraucher mit sogenannten „Preisgarantie-Verträgen“, auch Kun­den mit Nachtspeicher-Heizungen werden stärker zur Kasse gebeten. Zur Begründung verweist RWE auf die steigenden Kosten durch die Ökostrom-Umlage.

Wie RWE auf Anfrage mitteilte, erhöht sich für Haushaltsstrom-Kunden der Preis je nach Vertrag um 2,8 bis 6,3 Prozent – das entspricht Preissteigerungen von 0,82 bis 1,16 Cent pro Kilowattstunde (brutto).

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Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden können also Zusatzkosten in Höhe von rund 35 Euro entstehen. RWE zählt rund 500.000 Verbraucher mit „Preisgarantie-Verträgen“, das sei etwa „jeder vierte bis fünfte Kunde“.

Auch Kunden mit Nachtspeicher-Heizungen zahlen drauf

Wärmestrom-Kunden von RWE müssen sich auf Preiserhöhungen in Höhe von 3,7 Prozent einstellen. Als Grund nennt RWE auch hier den Anstieg der Erneuerbare-Energien-Umlage, die sich von 5,3 Cent auf 6,24 Cent je Kilowattstunde erhöht. „Wir agieren an dieser Stelle als Inkasso-Unternehmen des Staates“, heißt es bei RWE. Der Konzern zählt etwa 250.000 Wärmestrom-Kunden. Gerade im Ruhrgebiet sind Nachtspeicher-Heizungen weit verbreitet.

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Bundesweit müssen die Stromverbraucher zum Jahreswechsel mit ei­ner Welle von Preiserhöhungen rechnen. „Wir zählen 290 Versorger mit Preiserhöhungen zum 1. Januar von durchschnittlich 3,4 Prozent“, berichtet Florian Krüger vom Preisvergleichsportal Verivox. In der Grundversorgung will RWE die Preise allerdings vorerst stabil halten.

Verbraucherschützer warnen vor Kleingedrucktem

Das ausgerechnet Stromkunden mit „Garantie-Verträgen“ mehr Geld zahlen sollen, stößt auf Kritik. „Wir halten nichts von scheinbaren Preisgarantien beim Strom, die durch Kleingedrucktes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder ausgehebelt werden“, sagt Peter Blenkers von der Verbraucherzentrale NRW. Er betont, dass Kunden bei jeder Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben.

Eingeschränkte Preisgarantien sind nach Beobachtung von Verivox keine Seltenheit. Die Versorger garantieren in der Regel nur die Preisbestandteile, die sie selbst beeinflussen können, behalten sich aber vor, Änderungen staatlicher Steuern, Abgaben und Umlagen an ihre Kunden weiterzugeben.