Bern. Die Wähler in der Schweiz haben eine Initiative zur Begrenzung hoher Vorstandsgehälter abgelehnt. Die von den Jungsozialisten angeregte “Initiative 1: 12“ sah vor, dass kein Chef in einem Monat mehr verdienen darf als die Angestellten in einem Jahr.
Managergehälter in der Schweiz dürfen weiterhin massiv über den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer liegen. Ein Vorstoß, die Topeinkommen auf das Zwölffache eines einfachen Arbeiterlohns zu begrenzen, fiel am Sonntag in einer Volksabstimmung klar durch: 65,3 Prozent der Referendumsteilnehmer lehnten die "1:12-Initiative für gerechte Löhne" ab.
Die Gegner dieser von den Jungsozialisten eingereichten Volksinitiative werten die Niederlage als wichtigen Entscheid für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Das Volk wolle nicht, dass der Staat bei den Löhnen mitrede, sagte der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, im Fernsehen. Laut Vogt hat sich die Entscheidung bereits abgezeichnet, nachdem die Unternehmen in einem "sachlichen Abstimmungskampf" die Folgen einer 1:12-Deckelung deutlich gemacht hätten.
Vogt wehrte sich gegen die Aussage der Jungsozialisten, die Gegner der Vorlage hätten Angstmacherei betrieben. "Wir haben eine sachliche und unaufgeregte Kampagne geführt", sagte er. Die Wirtschaftsverbände hatten erklärt, im Falle einer Annahme der Initiative könnten sich große Konzerne aus der Schweiz zurückziehen, was zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten führen würde.
Juso-Präsident David Roth erklärte, es sei nicht gelungen, das Volk davon zu überzeugen, dass die Abzockerei in den Chefetagen der Unternehmen ein Ende haben müsse. Im Fernsehen sagte er: "Wir sind enttäuscht von diesem Resultat." Die Befürworter der 1:12-Initiative äußerten auch Selbstkritik: "Unsere Argumente haben zu wenig gegriffen, um die Panikkampagne der gegnerischen Seite zu entschärfen", sagte der sozialdemokratische Abgeordnete Cédric Wermuth. "Wir prüfen zurzeit, wie wir künftig gegen die Lohnexzesse vorgehen werden." Man rechne nicht damit, dass die Abstimmung eine Signalwirkung auf den 2014 anstehenden Volksentscheid über einen landesweiten Mindestlohn haben werde. (dpa)