Berlin. .
Wie viel ist akzeptabel? Dürfen Vorstände das 50-, 100- oder 200-fache des normalen Beschäftigten verdienen? Solche Fragen muss sich das Spitzenpersonal von Aktiengesellschaften künftig wohl häufiger stellen. Union und SPD wollen die Manager verpflichten, entsprechende Informationen zu veröffentlichen.
Auf diese Regelung hat sich die Arbeitsgruppe für Innen- und Justizpolitik bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Teilnehmer sind unter anderem CDU-Politiker Wolfgang Bosbach und NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Demnach soll der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft „ein Maximalverhältnis zwischen der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen festlegen“. Endgültig beschlossen ist diese Regel aber noch nicht. Entscheiden muss am Schluss der Koalitionsverhandlungen die Spitzenrunde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Chef Sigmar Gabriel.
Setzen die Chefs nächste Woche ihre Unterschriften darunter, würde vermutlich 2014 das Aktiengesetz geändert. Unternehmen anderer Rechtsformen wären zunächst nicht betroffen. Zudem würde die Regelung auch nur für Vorstände, nicht aber für alle Spitzenmanager von AGs gelten. Wie und wo die Angaben zu den Chefgehältern veröffentlicht werden, ist noch zu klären.
Der Vorstand von VW verdiente 2011 etwa das 170-fache des durchschnittlichen Lohns der VW-Beschäftigten, hat die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung errechnet. Das war Spitzenposition in Deutschland. Bei Siemens betrug die Arbeitnehmer-Manager-Lohnrelation eins zu 75 und bei der Deutschen Bank eins zu 34.