Frankfurt/Main. Noch immer verweisen zu wenige Hersteller eindeutig auf alkoholhaltige Süßigkeiten in ihren Adventskalendern. Das geht aus einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hessen hervor. Alkoholhaltige Füllungen sollten gut sichtbar auf der Vorderseite der Kalender deklariert werden.
Verbraucherschützer vermissen auf vielen Adventskalendern Warnhinweise zu alkoholhaltigen Süßigkeiten wie Pralinen. Ein Test habe ergeben, dass mehrere Hersteller nach wie vor auf solche Angaben verzichteten, bemängelte die Verbraucherzentrale Hessen am Freitag.
Erst im vergangenen Jahr hatte die Zentrale elf Firmen aufgefordert, alkoholhaltige Füllungen gut sichtbar auf der Vorderseite des Kalenders zu kennzeichnen. Nur sechs Unternehmen hätten daraufhin die Hinweise verbessert. (dpa)