Köln. . So hatten sie sich das wohl nicht vorgestellt bei der Telekom, als sie im Frühjahr ankündigten, im Internet mal auf die Bremse zu treten. Richter urteilten: Der Konzern darf Kunden mit Flatrates nicht die Geschwindigkeit im Festnetz-Internet drosseln. Doch damit ist der Fall noch nicht zu den Akten gelegt.

Rein rechtlich ist nur die erste Schlacht verloren, nicht der ganze Krieg. Aber nun kann es teuer werden für die Deutsche Telekom, zumindest aber komplizierter. Denn das Kommunikationsunternehmen darf Kunden mit so genannten Flatrates nicht die Geschwindigkeit im Festnetz-Internet drosseln. Das hat die 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln am Mittwoch entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

So hatten sie sich das wohl nicht vorgestellt bei der Telekom, als sie im Frühjahr ankündigten, im Internet mal auf die Bremse zu treten. Wer eine bestimmte Datenmenge im Monat überschreitet, sollte ab dem Jahr 2016 nur noch deutlich langsamer surfen können. Genauer gesagt mit 384 Kilobit pro Sekunde. Was mit „Schneckentempo“ noch freundlich beschrieben ist. Um ohne Limit in Höchstgeschwindigkeit surfen zu können, wären Zusatzzahlungen fällig gewesen.

Verbraucherschützer protestierten

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Nach heftigen Protesten von Verbraucherschützern und Kunden hob das Unternehmen das gedrosselte Tempo zwar auf zwei Megabit pro Sekunde an, war zu mehr Zugeständnissen aber nicht bereit. Seit Mai 2013 wurden Neuverträge nur noch mit entsprechenden Klauseln abgeschlossen. Die Verträge von Altkunden sollten beizeiten umgestellt werden.

Nun hat das Kölner Landgericht die Pläne der Telekom durchkreuzt: Wo Flatrate draufstehe, müsse auch Flatrate drin sein, finden die Richter. Und beim Begriff „Flatrate“ gehe der Durchschnittskunde – zumindest im Festnetz – davon aus, eine bestimmte Surfgeschwindigkeit ohne Einschränkungen zum Festpreis zu erhalten.

Der Konzern zeigte sich in einer ersten Stellungnahme wortkarg: „Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen und werden voraussichtlich Berufung einlegen“, hieß es knapp. Das ist nicht überraschend. Von Beginn der Diskussion an hat sich das Unternehmen missverstanden gefühlt. Schließlich investiere man viel Geld in ein flottes Netz, hieß es auf all die Kritik an den Drosselungsplänen. „Wir nehmen allein sechs Milliarden Euro in die Hand, um 24 Millionen Haushalten ein Übertragungstempo von bis zu 100 Me­gabit anzubieten“, gibt der kommende Chef Timotheus Höttges zu bedenken. Geld, das wieder eingenommen werden muss.

Sonderangebote erwartet

Zu Grabe tragen muss die Telekom ihre Pläne allerdings nicht, auch wenn Juristen wie der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Jakob Wahlers von der Kölner Kanzlei WBS die Chancen für eine erfolgreiche Berufung eher gering einschätzen. Es wird nur schwieriger, das Vorhaben umzusetzen. Grundsätzlich drosseln darf die Telekom ja, nur mit einer Flatrate darf sie dann nicht mehr werben. Ob sich so genügend Neukunden gewinnen lassen, ist eine andere Frage.

Noch heikler könnte es bei den Bestandskunden werden. Deren Verträge darf das Unternehmen nicht stillschweigend anpassen, muss ihnen vielmehr kündigen – und hoffen, dass sie danach nicht zur Konkurrenz abwandern. Branchenkenner rechnen daher spätestens nach einer höchstrichterlichen Entscheidung mit zahlreichen Sonderangeboten, um die Reihen geschlossen zu halten.