Berlin. Kunden des insolventen Energieanbieters Flexstrom müssen bis zum Ende des Jahres offene Rückzahlungen einfordern - sonst werden die Ansprüche möglicherweise nicht berücksichtigt. Wie der Insolvenzverwalter den Kunden mitteilte, sei aber unklar, wie viel Geld Betroffene bekommen.
Kunden des insolventen Berliner Energieanbieters Flexstrom müssen bis zum 30. Dezember offene Rückzahlungen einfordern. Sonst würden die Ansprüche zunächst nicht berücksichtigt, teilte Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger den Kunden in einem Brief mit. Geprüft werden die Forderungen demnach am 31. März 2014. Noch sei nicht absehbar, ob und wie viel Geld die Kunden bekommen, erklärte der Rechtsanwalt.
Der Fall Flexstrom zählt zu den größten Insolvenzverfahren der Bundesrepublik. Viele der 600 000 Kunden bangen um dreistellige Euro-Beträge, die sie per Vorauszahlung an das Unternehmen überwiesen hatten, um im Gegenzug einen günstigen Stromtarif zu bekommen. Eine Gläubigerversammlung ist für den 25. September in Berlin geplant. (dpa)