Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor giftigen Chemikalien in Wasserspielzeug. In aufblasbaren Schwimmbällen und -tieren für Kinder seien in einem Test schädigende Weichmacher gefunden worden. Worauf Eltern beim Kauf von Schwimmflügeln und Gummitieren achten sollten.

Gummitiere und Schwimmflügel sind für kleine Badefans ein Muss - in den Wasserspielzeugen können aber gefährliche Weichmacher wie Phthalate stecken. Eltern sollten deshalb darauf achten, dass die Spielzeuge die Hinweise "phthalatfrei" oder "frei von schädlichen Weichmachern" tragen.

In einem Test hat die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) in aufblasbaren Schwimmbällen und -tieren schädigende Weichmacher gefunden, die die gesetzlichen Grenzwerte um mehr als das Hundertfache überschritten, teilte die VZ NRW am Montag in Düsseldorf mit.

Jeder zweite Artikel enthielt bedenkliche Schadstoffe

Jedes zweite der zwölf untersuchten aufblasbaren Artikel aus PVC enthielt demnach bedenkliche Schadstoffe, die im Verdacht stehen, Organe und den Hormonhaushalt zu schädigen und krebsauslösend wirken können.

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Fünf der Artikel überschritten die gesetzlichen Grenzwerte von 0,1 Prozent bei bestimmten Weichmachern um ein Vielfaches. Spitzenreiter war ein bunter Delfin, der 43 Prozent statt 0,1 Prozent des "besorgniserregenden Weichmachers DEHP" enthielt. Ein Wasserball war mit 39 Prozent giftigen Weichmachern belastet und enthielt zudem schädliche zinnorganische Verbindungen.

Beim Kauf an den Produkten riechen

Besorgte Eltern erhalten der Verbraucherzentrale zufolge beim Kauf von Wasserspielzeug kaum Informationen zu den Chemikalien. Nur zwei der zwölf Artikel waren demnach auf der Verpackung als "PVC" gekennzeichnet, und nur sechs der Produkte gaben an, "frei von schädlichen Weichmachern" zu sein.

Außerdem empfiehlt die Verbraucherzentrale, an den Produkten zu riechen. Starker Geruch könne ein Indiz für Schadstoffe sein. Mit der Nummer unterhalb des Strichcodes (Global Trade Item Number, kurz GTIN) lassen sich darüber hinaus Informationen über bestimmte gesundheitsgefährdende Substanzen im Spielzeugs beim Händler, Hersteller oder Importeur einfordern. (dpa/afp)

>> Eine Übersicht mit den getesteten Produkten hat die Verbraucherzentrale im Internet veröffentlicht <<