Düsseldorf. . Senden Kunden Ware zu oft an den Händler zurück, kann dieser das Nutzerkoto sperren. Das hat jetzt die Verbraucherzentrale NRW erklärt. Händler dürfen sich wehren, wenn ein Kunde aus ihrer Sicht zu oft Ware zurückschickt. Offenbar hatte Amazon in den vergangenen Tagen Konten gesperrt.
Onlinehändler Amazon sperrt nach Auskunft des Rechtsanwalt Christian Solmecke Nutzerkonten, wenn Kunden Ware zu oft zurücksenden.
Onlineshopper haben ein Widerrufsrecht - sie dürfen Ware, die ihnen nicht gefällt, innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Das geht ohne Angabe von Gründen. Händler dürfen sich aber wehren, wenn ein Kunde das aus ihrer Sicht zu oft tut: "Ein Anbieter darf sich natürlich aussuchen, mit wem er Geschäfte macht", erklärt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Er kann also zum Beispiel das Nutzerkonto eines Kunden sperren. Was "zu oft" dabei genau bedeutet, entscheidet der Händler.
Schwieriger wird es dagegen, wenn ein Onlineshop nur damit droht, das Konto bei weiteren Rücksendungen zu sperren: "Das Widerrufsrecht ist gesetzlich garantiert", sagt Bradler. "Ein Anbieter darf also nicht versuchen, den Kunden dazu zu bewegen, davon keinen Gebrauch zu machen." Außerdem gibt es auch Firmen, die mögliche Kunden nicht ohne weiteres ablehnen können. Das sind zum Beispiel Telefon- oder Internetprovider, die in bestimmten Regionen ein Monopol auf eine Dienstleistung besitzen. (dpa)