Karlsruhe. . Wegen unerlaubter Preisabsprachen hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht im Jahr 2009 fünf der größten deutschen Zementfirmen zu insgesamt 330 Millionen Euro Geldbuße verurteilt. Am Mittwoch hat der BGH das Urteil bestätigt - und kürzte die Geldbußen.
Vier Jahre nach der Entscheidung durch das Oberlandesgericht Düsseldodrf hat der Bundesgerichtshof die wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängten Millionenstrafen gegen führende Firmen der Zementindustrie bestätigt. Das entsprechende Urteil des OLG sei nicht zu beanstanden, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Allerdings erließ der BGH den Firmen fünf Prozent von den Geldbußen, weil sich das Verfahren rechtsstaatswidrig lange hinausgezögert habe.
Das Bundeskartellamt hatte 2003 gegen mehrere Unternehmen sowie Firmenchefs hohe Geldbußen verhängt. Die Unternehmen hätten den Markt für Grauzement unter sich aufgeteilt und Preisabsprachen getroffen, hieß es. 2009 bestätigte das OLG diese Geldbußen. Die Firmen legten Rechtsbeschwerde beim BGH ein, die jetzt jedoch scheiterte. (dpa)