Bonn. Auf die Mitglieder eines Mehlkartells auf dem deutschen Markt kommen hohe Bußgelder zu. Das Bundeskartellamt verhängte gegen die beteiligten Unternehmen eine Strafe von über 65 Millionen Euro. Allerdings können die Firmen gegen die Entscheidung noch Einspruch einlegen.
Das Bundeskartellamt hat gegen ein Mehlkartell in Deutschland Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 65 Millionen Euro verhängt. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte am Dienstag in Bonn, Verantwortliche der beteiligten Mühlenunternehmen hätten sich seit 2001 in zahlreichen, regelmäßig abgehaltenen Gesprächsrunden über Preise, Kundenzuordnungen und Liefermengen abgestimmt.
Betroffen von den Preisabsprachen waren nach seinen Worten sowohl Lieferungen an Industriekunden und Handwerksbäckereien als auch die Produkte für den Lebensmitteleinzelhandel. Darüber hinaus betrieben die Unternehmen nach den Ermittlungen des Kartellamts eine koordinierte Kapazitätssteuerung, indem sie Mühlen stilllegten oder die erneute Inbetriebnahme bereits stillgelegter Mühlen verhinderten.
Firmen können noch Einspruch einlegen
Das Bundeskartellamt ermittelt seit 2008 gegen die Mehlbranche. Im Oktober 2011 verhängte die Wettbewerbsbehörde ein erstes Bußgeld in Höhe von rund 24 Millionen Euro gegen die VK Mühlen AG, einen der führenden Anbieter auf dem deutschen Markt.
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In einem zweiten Schritt verhängte das Bundeskartellamt nun gegen 22 weitere Unternehmen der Mühlenindustrie, den Verband Deutscher Mühlen sowie deren Verantwortliche weitere Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 41 Millionen Euro. Damit sei das Verfahren abgeschlossen, erklärte die Behörde.
Soweit die Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig sind, kann gegen sie Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.