Nürnberg. Jobcenter sollen einem Medienbericht zufolge künftig Krankenscheine von Sozialhilfeempfängern schärfer kontrollieren. Bei einem Verdacht auf Missbrauch von ärztlichen Attesten soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet werden. Bei vorgeschobener Erkrankung sollen Leistungen gekürzt werden.

Hartz-IV-Empfänger, die häufiger krank sind, müssen sich einem Zeitungsbericht zufolge auf schärfere Kontrollen der Jobcenter gefasst machen. Wie die "Bild"-Zeitung am Montag unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete, sollen die Jobcenter dazu ärztliche Atteste prüfen. Dem Bericht zufolge sollen die Sachbearbeiter ab sofort besonders darauf achten, ob "begründbare Zweifel an der angezeigten Arbeitsunfähigkeit" bestehen.

Sollte sich herausstellen, dass der Betroffene gar nicht krank ist, sollen dem Blatt zufolge Leistungen gekürzt werden. Kontrolliert werden sollen demnach "Hinweise" auf eine möglicherweise nur vorgeschobene Erkrankung. Dazu zähle beispielsweise, sich "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krank zu melden, häufig am "Beginn oder am Ende einer Woche" krank zu sein, Einladungen zu Meldeterminen beim Arbeitsamt wegen Krankheit zu versäumen, nach einem Streit mit einem Sachbearbeiter im Jobcenter seine Abwesenheit anzukündigen oder am Ende des Urlaubs krank zu werden.

Auch bei den vorgelegten Arzt-Attesten sollen die Jobcenter genauer hinsehen, um sogenannte Gefälligkeits-Krankschreibungen aufzudecken. Beim Verdacht auf eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung sollen die Jobcenter dem Blatt zufolge den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. (afp)