Essen/Bonn. . Das Unternehmen Karstadt ist seiner Offenlegungspflicht für die Bilanz des Jahres 2010/2011 nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen. Diese endete im September 2012. Ein erstes Ordnungsgeld wurde bereits gegen Karstadt verhängt. Die genaue Höhe ist nicht bekannt.
Karstadt gerät wegen seiner Verschwiegenheit bei der Unternehmensbilanz unter Druck. Das Bundesamt für Justiz habe bereits im Oktober vergangenen Jahres ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Karstadt Warenhaus GmbH eingeleitet, sagte eine Mitarbeiterin der Bonner Behörde am Freitag und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Lebensmittel Zeitung".
Der Vorwurf: Das Unternehmen sei der Offenlegungspflicht für die Bilanz des Geschäftsjahres 2010/2011 (Ende September) nicht fristgerecht nachgekommen. Diese Bilanz hätte spätestens Ende September 2012 veröffentlicht werden müssen. Von Karstadt war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu bekommen.
Ordnungsgeld gegen Karstadt wurde bereits verhängt
Gegenüber der Karstadt Warenhaus GmbH sei von der Behörde inzwischen ein erstes Ordnungsgeld festgesetzt worden. Zur Höhe wurden allerdings keine Angaben gemacht. Ein Ordnungsgeld könne zwischen 2500 Euro und 25 000 Euro liegen. Dem Unternehmen sei bereits ein zweites Ordnungsgeld verbunden mit einer weiteren sechswöchigen Frist zur Bilanzoffenlegung angedroht worden.
Je länger ein Unternehmen zögert, um so teurer wird es: "Bei fortgesetzter Säumigkeit wird die Ordnungsgeldandrohung und die -festsetzung solange wiederholt, bis die Offenlegungspflicht erfüllt wird", sagte die Behördenmitarbeiterin. Das Verfahren im Fall der Karstadt Warenhaus GmbH laufe noch. Grundsätzlich hätten Unternehmen auch die Möglichkeit, Beschwerde gegen Ordnungsgelder einzulegen. (dpa)