Hamburg/München. Der Ex-Chef der HSH Nordbank Dirk Jens Nonnenmacher muss sich um Geld keine Sorgen machen. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses gegen ihn - der Staatsanwalt wirft ihm Untreue und Bilanzfälschung vor - darf er seine Millionenabfindung behalten. Schuld daran: ein lax formulierter Aufhebungsvertrag.
Der ehemalige Vorstandschef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, kann seine umstrittene Millionenabfindung endgültig behalten, auch wenn er in einem Strafprozess wegen windiger Geschäfte verurteilt werden sollte. Denn die Bank könnte die vier Millionen Euro nur bis zum 15. Dezember zurückfordern, während das Verfahren gegen den Ex-HSH-Chef frühestens Anfang 2013 eröffnet wird. Verantwortlich dafür ist laut Berichten von "Süddeutscher Zeitung" ("SZ") und NDR Info ein lax formulierter Aufhebungsvertrag.
Allerdings könnte der frühere Topmanager doch Geld an seinen früheren Arbeitgeber zahlen müssen. Falls Nonnenmacher verurteilt würde, will die Bank Schadensersatz für missglückte Geschäfte von ihm fordern. "Der Aufsichtsrat wird den Verlauf eines etwaigen Strafverfahrens gegen ehemalige Vorstände der Bank aufmerksam verfolgen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder zu verhindern", sagte der HSH-Aufsichtsratsvorsitzende Hilmar Kopper am Dienstag. Der Gesamtschaden für die Bank wird auf 150 Millionen Euro taxiert.
Nonnenmacher wegen Untreue und Bilanzfälschung angeklagt
Zu den Vorwürfen um den Aufhebungsvertrag äußerte Kopper sich nicht. "Der Aufsichtsrat kann aus rechtlichen Gründen weder zu Details von Aufhebungsverträgen noch zum Entscheidungsfindungsprozess innerhalb des Gremiums Stellung nehmen", sagte er lediglich.
Horrorzahlen der Banken
Gegen Nonnenmacher und weitere ehemalige HSH-Manager hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue und Bilanzfälschung im Zusammenhang mit den sogenannten Omega-Geschäften erhoben. Das Hamburger Landgericht will demnächst entscheiden, ob es zum Prozess kommt. "Die zuständige Kammer entscheidet Anfang des Jahres, sofern keine vorrangige Haftsache vorher eingeht", sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.
Kubicki sieht einen "Anfangsverdacht der Untreue" beim Verhalten Koppers
Nach den Berichten von NDR und "SZ" hat es Kopper bei der Formulierung des Abfindungsvertrags versäumt, den Willen der Eigentümer zu berücksichtigen. So soll der damalige schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) im November 2010 Kopper schriftlich aufgefordert haben, "eine Regelung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen, wonach mögliche Abfindungszahlungen zurückgezahlt werden müssen, wenn es im Nachhinein zu einer strafrechtlichen Verurteilung in Zusammenhang mit der Ausübung der Vorstandstätigkeit kommen sollte oder aktien- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverstöße nachgewiesen würden".
Warum der Aufsichtsratschef dem Willen der Bank-Eigentümer nicht nachkam, ist unklar. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Kieler Landtag, Wolfgang Kubicki, sagte laut NDR und "SZ", er sehe angesichts des Vorgehens von Kopper einen "Anfangsverdacht der Untreue". "Es kann nicht sein, dass die HSH Nordbank im Fall einer Verurteilung einem Arbeitnehmer Millionen zahlt, dem eine Straftat nachgewiesen worden ist", sagte Kubicki.
Nonnenmacher musste im Frühjahr 2011 als HSH-Chef gehen
Nonnenmacher musste im Frühjahr 2011 seinen Posten als HSH-Chef räumen. Er hatte den Rückhalt der Haupteigentümer verloren, der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Bank soll Kritiker von Detektiven überwachen und einen Topmanager mit unsauberen Methoden aus dem Amt gedrängt haben, zahlte trotz Milliardenverlusten aber auch an Nonnenmacher Millionen-Boni. Am Ende wurde es den Landesregierungen zu bunt, und der Vorstandschef musste trotz ordentlicher Geschäftszahlen gehen.
Angeklagt sind der Manager und seine Ex-Vorstandskollegen allerdings wegen anderer Vorwürfe: Sie sollen mit einem umstrittenen Kreislaufgeschäft namens Omega 55 zum Jahresende 2007 Verluste von 150 Millionen Euro verursacht haben. (dapd)