MÜnchen. . Die CSU geht mit einem eigenen Konzept in die Beratungen der Berliner Koalition über das Vorgehen gegen Altersarmut. Auf dem Parteitag in München wurde unter anderem beschlossen, dass die Erziehung von Kindern und Pflegeleistungen in der Familie bei der Rentenhöhe verstärkt berücksichtigt werden.
Das Konzept gegen die Altersarmut, das die CSU am Samstag auf ihrem Parteitag in München einstimmig beschlossen hat, fordert unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der Erziehung von Kindern bei der Rentenhöhe. Dies soll auch für Pflegeleistungen in der Familie gelten. Notwendig sei zudem eine verbindliche Lohnuntergrenze.
In dem Papier heißt es: "Wer sein Leben lang gearbeitet und Vorsorge betrieben hat, muss im Alter angemessen abgesichert sein." Gleichzeitig müssten die Weichen am Arbeitsmarkt so gestellt werden, dass auskömmliche Rentenansprüche entstehen.
Die CSU kritisiert: "Für vor 1992 geborene Kinder bekommen Mütter bislang nur ein Kindererziehungsjahr in der Rente, während für nach 1992 geborene Kinder drei Kindererziehungsjahre gutgeschrieben werden." Diese "Gerechtigkeitslücke" müsse rasch ausgeglichen werden. Für künftige Rentnerinnen seien "drei Kindererziehungsjahre pro Kind anzurechnen, also auch für vor 1992 geborene Kinder".
Höhere Rente für Pflegende
Die CSU fordert zudem: "Häusliche Pflege soll höhere Renten nach sich ziehen, insbesondere auch für bereits ältere Pflegende." Die rentenrechtliche Bewertung von Pflegezeiten solle "im Gleichklang mit Kindererziehungszeiten erfolgen".
Zur Vorbeugung von Altersarmut hält die CSU ferner "auskömmliche Löhne" und familiengerechte Arbeitsbedingungen für notwendig. In dem Papier heißt es: "Lohndumping muss verhindert werden." Eine "Politisierung der Lohnfindung über einen gesetzlichen Mindestlohn" lehnt die CSU jedoch ab.
Notwendig sei nun, "eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert". Diese Lohnuntergrenze solle durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden und sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. (dapd)