Berlin. Wer etwas kauft, genießt in Deutschland zwei Jahre lang Garantie, juristisch korrekt ausgedrückt: einen Gewährleistungsanspruch. Viele Händler scheinen das aber auszuhebeln, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einer Studie herausfand.

Einzelhändler ignorieren gegenüber ihren Kunden häufig ihre Pflicht auf Gewährleistung. Bei einer Untersuchung in insgesamt 550 Läden von sechs Handelsketten seien nur 44 Prozent aller Verkäufer ihrer gesetzlichen Pflicht zur Gewährleistung nachgekommen und hätten reklamierte Waren zur Reparatur oder zum Umtausch zurückgenommen, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag in Berlin mit. "Viele Auskünfte waren diffus, oft waren sie irreführend und falsch", kommentierte vzbv-Vorstand Gerd Billen die Ergebnisse.

Der Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich vorgeschrieben: Stellt ein Verbraucher innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf einer Ware fest, dass diese von Anfang an einen Fehler hatte, hat er ein Anrecht auf Reparatur oder Umtausch. Der Verkäufer ist dabei in der Pflicht, dies zu organisieren und zu bezahlen. Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Kunde laut vzbv dabei lediglich den Schaden nachweisen, nicht aber wann und warum dieser entstanden ist.

Aldi Nord in Essen erkannte nur einen von zehn Garantiefällen an

Vor allem bei Discountern seien die Händler im Test dieser Pflicht aber nicht nachgekommen, teilten die Verbraucherschützer mit. Der in Essen ansässige Discounter Aldi Nord beispielsweise habe nur in einem von zehn Fällen die Gewährleistung anerkannt, Lidl sei seiner Pflicht nur in drei von zehn Fällen nachgekommen. Am besten hätten die Real-Läden abgeschnitten, in denen die Verkäufer immerhin in knapp sechs von zehn Läden der Pflicht auf Gewährleistung nachgekommen seien.

Fast immer hätten die Händler auf die Garantie der Hersteller verwiesen, statt Gewährleistung einzuräumen. Die Verkäufer begründeten den Verweis auf Hersteller damit, dass der Vorgang so schneller abgewickelt werde oder die eigene "Reklamationsfrist" schon abgelaufen sei, wie der vzbv weiter mitteilt. Der Verweis auf einen Fristablauf sei in 80 Prozent aller Absagen genannt worden. Dabei sei dieser im deutschen Gewährleistungsrecht gar nicht vorhanden. (afp)