Bochum. Opel startet eine bemerkenswerte Werbeaktion: Wem sein neuer Opel nicht gefällt, der kann ihn 30 Tage lang zurückgeben und bekommt sein Geld wieder. Auto-Experten schließen aus der Aktion auf eine “dramatische Lage“ bei dem Unternehmen. Andere Hersteller sind nicht so kulant.
Not macht erfinderisch: Opel bietet Neuwagen ab sofort zur Probe an, um die schwache Nachfrage zu beleben. Kunden in Deutschland könnten alle Modelle binnen 30 Tagen nach der Zulassung wieder zurückgeben, wenn sie ihnen nicht gefielen, kündigte Opel gestern an.
Voraussetzung: Der Wagen darf nicht mehr als 3000 Kilometer auf dem Tacho haben und nicht beschädigt sein. Bei Rückgabe fällt eine Nutzungspauschale von 0,67 Prozent des Bruttolistenpreises je angefangene 1000 Kilometer an. Bei einem Listenpreis von 25 000 Euro sind das 167,50 Euro je angefangene 1000 Kilometer.
Autoexperten schließen aus der Aktion auf eine "dramatische Lage" bei Opel
Das Angebot gelte auch für Neuwagen, die mit Nachlässen oder als Tageszulassung verkauft würden. Bei Leasing- und Finanzierungsgeschäften würden die bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Opel gibt sich überzeugt, dass Käufer, die sich einmal für einen Wagen der Marke entschieden haben, diesen behalten wollten.
Autoexperten sehen in der Aktion Hilflosigkeit angesichts des rapiden Verkaufsrückgangs in Westeuropa. „Das zeigt, wie dramatisch die Lage bei Opel ist“, sagte Stefan Bratzel, der das Center of Automotive Management in Bergisch Gladbach leitet. Opel leidet besonders unter dem Abschwung in Südeuropa, weil sich dort wegen der hohen Arbeitslosigkeit kaum jemand ein neues Auto leisten kann.
Die Rüsselsheimer hatten bereits vor Jahren versucht, Käufer mit Marketingtricks wie der „lebenslangen Garantie“ für Neuwagen zu ködern. Der Marktanteil von Opel in Deutschland lag zuletzt noch bei sieben Prozent und damit weit entfernt von zweistelligen Werten wie vor 20 Jahren.
Geld zurück gibt es sonst nur bei Qualitätsmängeln
Die neue Aktion ist auch deshalb bemerkenswert, weil Käufer üblicherweise nur dann aus Verträgen mit Autohändlern herauskommen, wenn ein Neuwagen schwere Qualitätsmängel aufweist.
Bei technischen Problemen stellen sich Hersteller dagegen oft quer. Käufer müssen ihre Ansprüche dann in meist langwierigen Gerichtsprozessen durchfechten.