Essen. Seit dem 1. Juli haben sich einige Bestimmungen geändert. So wird die TÜV-Plakette nicht mehr zurückdatiert, wenn der Hauptuntersuchungs-Termin überschritten wurde. Auch muss man nicht mehr das Nummernschild wechseln, wenn man innerhalb von NRW umzieht.

Seit dem ersten Juli haben sich einige Bestimmungen im Verkehrsrecht geändert. Die wichtigste: Ab sofort wird die TÜV-Plakette nicht mehr zurückdatiert, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung (HU) überschritten wurde.

Bislang galt die viel kritisierte, seit 1999 gültige Regelung. Kam demnach ein Autofahrer beispielsweise vier Monate nach dem Ablauf der volkstümlich so genannten TÜV-Plakette zur HU, dann erhielt er nach bestandener Prüfung nur eine für die nächsten 20 Monate gültige Plakette. Er wurde also so behandelt, als wäre er pünktlich zur Untersuchung gekommen. Dies benachteiligte besonders alle, die ihr Gefährt immer nur mit längeren Unterbrechungen nutzen.

Damit ist jetzt wieder Schluss. Wer allerdings mehr als zwei Monate den Termin überzieht, muss eine um 20 Prozent erhöhte Prüfgebühr bezahlen. Außerdem drohen weiterhin Bußgelder: bei zwei bis vier Monaten 15 Euro, bei mehr als acht Monaten 40 Euro plus zwei Punkte in Flensburg.

Defekte Birne ist erheblicher Mangel

Die Hauptuntersuchung selber wird verschärft. Bislang als geringfügig eingestufte Mängel wie defekte Birnen werden jetzt als erheblich gewertet und müssen vor Erteilung der Plakette repariert werden. Die Bremsenprüfung fällt etwas anspruchsvoller aus, die Mindestwerte sind aber weiterhin eigentlich unzeitgemäß gering.

Der Prüfbericht wird vereinheitlicht, soll detaillierter und verständlicher ausfallen. Außerdem wird die Mängelliste um Hinweise ergänzt, welche Bauteile in nächster Zeit Probleme bereiten könnten – eine allgemein als sinnvoll eingeschätzte Ergänzung der klassischen, 1951 eingeführten Funktionsprüfung.

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Nur für ab jetzt erstmals zugelassene Neuwagen wird eine kurze Probefahrt mit lediglich acht km/h Pflicht. Damit sollen die elektronischen Systeme aktiviert werden, damit sich in Zukunft Fehler über eine standardisierte Schnittstelle auslesen lassen. Die Neuerung greift aber erst in drei Jahren, wenn die jetzt neuen Wagen erstmals zur HU müssen.

Hauptuntersuchungen sollen nicht teurer werden

Versprochen ist, dass die rund 26 Millionen jährlich in Deutschland durchgeführten Hauptuntersuchungen nicht teurer werden. Ob dies in drei Jahren noch gilt, dafür gibt es aber keine Garantie.

Ab dem ersten Juli ist es zudem möglich, zwei Fahrzeuge der gleichen Art mit dem neuen Wechselkennzeichen abwechselnd zu nutzen. Die Gebühren liegen bei 65 Euro, dazu kommen die Kosten für die neuen Nummernschilder. Ein Alltagsauto und ein Wohnmobil, eine Reiselimousine und ein Stadtflitzer oder zwei verschiedene Motorräder oder Anhänger lassen sich so abwechselnd benutzen.

Kein neues Nummernschild beim Umzug in NRW nötig

Einer an und für sich guten und beispielsweise in der Schweiz seit langem bewährten Idee werden dagegen in Deutschland kaum Chancen eingeräumt: Weiterhin wird für beide Kfz die volle Kfz-Steuer fällig. Das nicht benutzte Fahrzeug darf nicht öffentlich, also auf der Straße, geparkt werden. Bei den Versicherungen ist die Bereitschaft noch gering, besonders günstige Tarife für das Wechselkennzeichen anzubieten.

Und: Der frühere NRW-Verkehrsminister Harry Voigtsberger hat mit einer seiner letzten Entscheidungen Kfz-Haltern den Umzug erleichtert. Ab dem 1. Juli muss beim Wechsel des Wohnortes in NRW nicht mehr zwangsweise auch das Nummernschild gewechselt werden. Ein Dortmunder darf also jetzt auch in Gelsenkirchen auf dem Blech Dortmunder bleiben, und umgekehrt. Pflicht bleibt jedoch, den neuen Wohnsitz in die Kfz-Papiere einzutragen, was beispielsweise in Essen 29,50 Euro und in Duisburg 39,70 Euro kostet.