Wechselkennzeichen & Co. - Was sich für Autofahrer am 1. Juli geändert hat
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Essen. Seit dem 1. Juli können Autofahrer ihr altes Kennzeichen behalten, auch wenn sie in eine andere Stadt oder einen anderen Kreis ziehen. Das gilt allerdings nur in NRW. Wer neben seinem Auto auch noch ein Wohnmobil besitzt, kann nun beide mit einem Wechselkennzeichen ausstatten.
Stattdessen dürfen sie ihr altes Kennzeichen behalten. „Damit kommen wir einem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach, die nach einem Umzug aus den unterschiedlichsten Gründen ihr bisheriges Kennzeichen behalten wollen“, sagte Voigtsberger bei der Vorstellung der Neuregelung im Juni.
Für die Ummeldung des Fahrzeugs müssen Autofahrer trotzdem zahlen
Wechselkennzeichen - ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge
Bundesweit sind am 1. Juli 2012 Wechselkennzeichen eingeführt worden - ein Nummernschild für zwei Fahrzeuge. Diese Neuregelung betrifft Autofahrer, die mehrere Fahrzeuge besitzen, diese aber nie gleichzeitig benutzen. Denn es darf immer nur eines der beiden Autos im Einsatz sein. An beiden Fahrzeugen wird ein kleines Nummernschild befestigt, auf dem das Kennzeichen steht. Zusätzlich gibt es ein großes Kennzeichen, das aussieht wie ein gewöhnliches Nummernschild. Dieses muss der Autofahrer an dem Fahrzeug befestigen, das gerade im Einsatz ist.
Nicht nur für Halter zweier Autos, sondern auch für Wohnmobil- oder Motorradbesitzer könnte das Wechselkennzeichen Vorteile bieten. Denn das Austausch-Nummernschild darf auch für die Kombination Auto und Wohnmobil oder für zwei Motorräder genutzt werden. Ein Wechselkennzeichen für ein Auto und ein Motorrad ist dagegen nicht zulässig.
Wechselkennzeichen könnte für E-Autos interessant sein
Jacqueline Grünewald, Sprecherin vom ADAC NRW erklärt die Vorteile: "Wer ein kleines Auto für den Stadtverkehr besitzt und zusätzlich einen Kombi für Familienausflüge in der Garage stehen hat, muss künftig nicht mehr beide Fahrzeuge einzeln anmelden." Praktisch sei das auch für Halter von Elektrofahrzeugen, die für lange Strecken zusätzlich noch ein benzinbetriebenes Auto haben.
Rote Nummernschilder, grüne Nummernschilder, Oldtimer-Kennzeichnung und jetzt auch noch Wechselkennzeichen: Im Dickicht der verschiedenen Kennzeichen kann man sich leicht verirren. Wir erklären, was die unterschiedlichen Nummernschilder bedeuten.
Schwarzes Kennzeichen
Das schwarze Kennzeichen ist der Normalfall. Wer sein Auto regulär bei der Kfz-Zulassungsstelle in seiner Heimatstadt anmeldet, bekommt es zugeteilt.
Grünes Kennzeichen
Das grüne Kennzeichen markiert ein steuerbefreites Fahrzeug. Diese Nummernschilder finden sich meist an landwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen oder an Schausteller-Wagen.
Rotes Kennzeichen
Das rote Kennzeichen ist ein sogenanntes "Überführungskennzeichen", beispielsweise um ein Fahrzeug von einem Händler zum anderen zu bringen.. Besonders daran ist, dass ein rotes Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge benutzt werden darf. Privatpersonen können rote Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen für Oldtimer beantragen.
Saisonkennzeichen
Besonders für Motorräder oder auch Cabrios gedacht sind die Saisonkennzeichen. Sie sehen normalen Kennzeichen sehr ähnlich, enthalten aber zusätzlich noch einen Zeitvermerk. Damit wird gekennzeichnet, für welchen Zeitraum das Fahrzeug angemeldet ist.
Oldtimer-Kennzeichen
Das Oldtimer-Kennzeichen sieht aus wie ein normales Kennzeichen, einziger Unterschied: Hinter der letzten Zahl steht ein "H". Solche Kennzeichen werden nur an Autos vergeben, die mindestens 30 Jahre alt sind. Besitzer solcher Fahrzeuge können Steuern und Versicherung sparen.
Versicherungskennzeichen
Die kleinen Versicherungskennzeichen, die sich an Mofas und kleinen Motorrollern finden, sind gar keine richtigen Kennzeichen. Denn sie werden nicht von der Zulassungsstelle, sondern von der Haftpflichtversicherung ausgegeben.
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