Nürnberg/Ehingen. Eigentlich soll die vom Schlecker-Insolvenzverwalter und den Bundesländern ins Leben gerufene Transfergesellschaft Schlecker-Frauen davor schützen, direkt in die Arbeitslosigkeit zu fallen. Doch ein Arbeitsrechtler warnt: Die Gesellschaft stehe auf wackligen Füßen. Er rät vom Wechsel ab.

Gekündigten Schlecker-Mitarbeiter drohen nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers Marc-Oliver Schulze erhebliche Verluste durch einen Wechsel in eine Transfergesellschaft. "Das ist eine Schmalspurgesellschaft, die da auf die Beine gebracht wird", sagte der Nürnberger Anwalt von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte am Montag. Die finanziellen Leistungen seien ebenso wie die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen vollkommen unzureichend.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz will die 11.200 zu entlassenden Mitarbeiter der Drogeriekette zu einem Wechsel in Transfergesellschaften bewegen. Die Finanzierung ist jedoch nicht gesichert. Die Bundesländer verhandeln noch, ob sie für einen entsprechenden Kredit der staatlichen Förderbank KfW bürgen.

Im schlimmsten Fall kriegen die Schlecker-Mitarbeiter nichts

Schulze vertritt nach eigenen Angaben etwa 15 bis 20 Mandanten, die mit den angebotenen Verträgen zu ihm kamen. "Mit diesem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit Schlecker zum 27.03.2012 beendet, unabhängig davon, ob eine Transfergesellschaft zustande kommt", sagte er. Im schlimmsten Fall stünden die Beschäftigten erst einmal ohne finanzielle Unterstützung da.

Eine wirksame Kündigung sei für die Mitarbeiter aber selbst beim Zustandekommen einer Transfergesellschaft im Regelfall günstiger. Der Insolvenzverwalter müsse dann zumindest eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten, während der sie das volle Gehalt und mögliche Sonderzahlungen erhalten. In der Transfergesellschaft erhielten sie nur einen Bruttobetrag, der 80 Prozent des Nettoentgelts betrage, sagte Schulze.

Wer den Aufhebungsvertrag unterschreibt, darf nicht mehr gegen Schlecker klagen

Außerdem heißt es in dem Aufhebungsvertrag, von dem ein Exemplar der Nachrichtenagentur dapd vorliegt: "Der Beschäftigte erklärt, dass er aufgrund dieser Beendigung auf das Führen von Bestandsstreitigkeiten gegen seinen Arbeitgeber verzichtet." Das heißt: Kündigungsschutzklagen gegen Schlecker sind ausgeschlossen. Für das Unternehmen ist dies sinnvoll, hofft Geiwitz doch auf einen Investor für Schlecker. Mögliche Interessenten könnten durch die Kosten aus Kündigungsschutzklagen jedoch abgeschreckt werden.

Für die betroffenen Schlecker-Mitarbeiter können Klagen jedoch Sinn machen. Die Erfolgsaussichten seien hoch, sagte Nadja Häfner ebenfalls von der Kanzlei Afa Rechtsanwälte. Die Kündigungslisten seien "mit heißer Nadel gestrickt" worden. "Wir müssen davon ausgehen, dass die meisten der auszusprechenden Kündigungen bereits formal rechtsunwirksam sein werden", fügte sie hinzu. (dapd)