Berlin. Rentner im vorzeitigen Ruhestand sollen künftig deutlich mehr zu ihren Bezügen hinzuverdienen können als bisher. Das plant Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), Donnerstag stellt sie das Konzept vor. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

Rentner im vorzeitigen Ruhestand sollen künftig deutlich mehr hinzuverdienen können als bisher. Das plant Bundesarbeitsministerin Ur­sula von der Leyen (CDU), Donnerstag stellt sie das Konzept vor.

Wie soll die Kombirente funktionieren?

Die Idee ist, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibler zu gestalten. Möglich ist der Bezug einer Teilrente plus Erwerbseinkommen für alle, die vorzeitig in den Ruhestand gehen, zwar seit 1992. Doch nur 3000 Altersrentner nutzen das – offenbar vor allem wegen der starren Verdienstgrenzen. Künftig kann man durch Zuverdienst und Rente die Höhe des alten Gehalts abschlagsfrei beziehen.

Um welche Rentner geht es?

Nur um einen Teil der Frührentner. Wer mit dem regulären Renteneintrittsalter von aktuell 65 Jahren und einem Monat in Ruhestand geht, kann heute und in Zukunft so viel hinzuverdienen wie er will. Die Kombirente gilt – wie das alte Modell – allein für Versicherte, die vorzeitig Rente beziehen, mindestens 63 Jahre sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen.


Wie sind die Regeln bisher?

Wer die Bedingungen erfüllt, darf bisher 400 Euro im Monat ohne Abschläge zur Rente dazu verdienen. Danach wird das Einkommen schrittweise auf die Rente angerechnet – schon ab 401 Euro gibt es nur noch eine Zwei-Drittel-Rente, ab 1917 Euro fällt der Anspruch ganz weg.

Und was soll künftig gelten?

Obergrenze für die Summe aus Rente und Lohn soll die Höhe des bisherigen Gehalts sein, in individueller Gewichtung und auf Basis des höchsten Jahreseinkommens der letzten 15 Jahre; ursprünglich sollte der Durchschnittsverdienst der letzten drei Jahre herangezogen werden. Das neue Gesetz soll spätestens ab Mitte 2013 gelten.
Wie geht das genau?

Beispiel: Beim statistischen Durchschnitts-Monatsbrutto von 2704 Euro erhält ein langjährig Versicherter mit 63 Jahren eine Rente von 1198 Euro, den Abschlag für vorzeitigen Bezug eingerechnet. Der Rentner könnte ohne Abzüge statt bisher 400 nun 1506 Euro monatlich hinzuverdienen – jeder Euro mehr würde allerdings von der Rente abgezogen. Er könnte auch zum Beispiel eine 50-Prozent-Teilrente wählen, dann stiege der mögliche Hinzuverdienst entsprechend.

Was ist das Ziel?

Die Kombirente soll vor allem einen längeren, zumindest teilweisen Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen – auch in körperlich belastenden Berufen. Langfristig geht es darum, so die Folgen der Rente mit 67 abzufedern.
Was sagen die Kritiker?

DGB, Sozialverbände und Opposition warnen, das Pro­blem mit der Rente mit 67 werde so nicht gelöst: Begünstigt würden in erster Linie Arbeitnehmer in hochqualifizierten Tätigkeiten, die sich die Abschläge leisten könnten. Der DGB erklärt: „Die Betroffenen können zu ihrer Altersrente zwar mehr hinzuverdienen, bekommen ihre Rente aber auf Dauer gekürzt.“ Betriebliche Regelungen sollen die Abschläge ausgleichen helfen.

Was plant von der Leyen noch?

Zum Paket gehört ein Plan für die Zuschussrente für Geringverdiener: Die Zugangsvoraussetzungen werden so gesenkt, dass bis 2030 rund 1,4 Millionen Rentner profitieren würden – deutlich mehr als anfangs geplant. Die Minirenten sollen aber nicht pauschal, sondern nur noch maximal auf 850 Euro im Monat angehoben werden, abhängig von den Beitragszahlungen. Dafür würden sie nicht mit Riester-Renten oder Betriebsrenten verrechnet.