Zürich. . Reiche Ausländer sollen in der Schweiz stärker besteuert werden. Das fordert die OECD. Der Grund: Die günstige Schweiz bringe andere Länder um ihre Steuereinnahmen. Schätzungen zufolge kommen gut 5000 Reiche und Superreiche in den Genuss einer Spezialsteuer.
Die OECD fordert von der Schweiz eine schärfere Besteuerung reicher Ausländer. Die in der Schweiz mögliche sogenannte Pauschalsteuer bringe andere OECD-Länder um Steuereinnahmen und müsse abgeschafft werden, erklärte die Wirtschaftsorganisation in ihrem am Dienstag veröffentlichten Schweiz-Bericht. Wenn reiche Ausländer in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können sie mit ihrem Wohnsitzkanton vereinbaren, dass sie nicht nach ihrem tatsächlichen Einkommen sondern nach den Lebenshaltungskosten besteuert werden. Die OECD forderte, dass auch für diese Menschen die normalen Schweizer Steuervorschriften gelten. Schätzungen zufolge kommen gut 5000 Reiche und Superreiche in den Genuss der Spezialsteuer.
Pauschalsteuer in einigen Kantonen schon abgeschafft
Die Schweiz hatte die Pauschalbesteuerung in den 1930er Jahren eingeführt, um reiche Ausländer ins Land zu locken. Das Instrument ist auch bei den Eidgenossen umstritten. In einigen Kantonen wurde die Pauschalsteuer per Volksabstimmung abgeschafft. Ein Gesetzentwurf des Bundes sieht vor, dass in Zukunft mindestens das Siebenfache und nicht mehr das Fünffache der Wohnkosten oder 400.000 Franken Jahreseinkommen als Steuerbasis zu gelten haben.
Insgesamt habe die Schweiz im Kampf gegen Steuerhinterziehung Fortschritte gemacht, hieß es in dem Bericht weiter. Auf Druck der OECD hob die Schweiz 2009 ihr Bankgeheimnis weitgehend auf. Nun müsse der Informationsaustausch mit ausländischen Finanzämtern weiter verbessert werden, forderte die OECD. Unter anderem müsse sichergestellt werden, dass die Besitzer von sogenannten Inhaberaktien identifiziert werden können. Im Gegensatz zu Namensaktien sind die Besitzer von Inhabertiteln nicht im Aktionärsregister einer Firma eingetragen und sind nur Banken oder Vermögensverwaltern namentlich bekannt. (rtr)