Berlin. Die rund 900.000 Beschäftigten in der Zeitarbeit erhalten künftig einen gesetzlichen Mindestlohn. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen. Der SPD geht der Beschluss nicht weit genug. Sie fordert einen Mindestlohn für alle.

Vom kommenden Jahr an gelten für etwa vier Millionen Beschäftigte in Deutschland branchenspezifische Mindestlöhne. Als elfte Branche stößt die Zeitarbeit mit 900.000 Beschäftigten dazu. Die Bundesregierung billigte am Dienstag eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Damit werden zwischen den Tarifpartnern ausgehandelte Lohnuntergrenzen für die gesamte Branche vorgeschrieben. Sie gelten dann auch für nicht tarifgebundene und ausländische Firmen. Für eine Million Beschäftigte im Gebäudereiniger- und Dachdecker-Handwerk wurden die Mindestlöhne erhöht. Von der Leyen mahnte bei den Tarifparteien eine Einigung auf einen Zeitplan für die gleiche Bezahlung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaften an.

Die Ministerin rief Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Zeitarbeit auf, nun auch den zweiten Schritt zu tun "und sich auf einen Zeitpunkt zu einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft". Wenn den Tarifpartnern eine Einigung im ersten Quartal nicht gelinge, werde sie eine Expertenkommission "den richtigen Zeitpunkt für Equal Pay ermitteln lassen".

SPD will allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn

Der Mindestlohn in der Zeitarbeit geht auf den Hartz-IV-Kompromiss zwischen der schwarz-gelben Koalition und der SPD zurück. Es sei die "Umsetzung dessen, was die SPD im Vermittlungsausschuss" im Frühjahr durchgesetzt habe, erklärte SPD-Vizefraktionschef Hubertus Heil. Zugleich wiederholte er die SPD-Forderung nach einem allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn. Die SPD fordert wie die Gewerkschaften 8,50 Euro pro Stunde.

In der CDU sind gesetzliche Mindestlöhne ein Streitthema. Vorrang wird tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen wie den nun geltenden in elf Branchen eingeräumt. Der CDU-Parteitag hatte im November einen Kompromiss beschlossen, wonach es eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen geben soll, in denen kein tarifvertraglich festgelegter Lohn existiere. Die Umsetzung ist noch völlig offen. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unions-Fraktion im Bundestag, Peter Weiß, hatte es am Montag von den Gesprächen in der Union und mit der FDP abhängig gemacht, "ob es in der zweiten Hälfte der Wahlperiode noch zu einer Gesetzgebung kommen könnte".

7,89 Euro Mindestlohn im Westen, 7,01 Euro im Osten

Für die Zeitarbeit wird ein Mindestlohn von 7,89 Euro im Westen und von 7,01 Euro im Osten vom 1. Januar 2012 an vorgeschrieben. Sie steigen am 1. November 2012 auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Im Dachdeckerhandwerk müssen ab Jahresanfang mindestens 11,00 Euro pro Stunde gezahlt werden. Im Gebäudereinigerhandwerk steigt der Mindestlohn für die Innenreinigung auf 8,82 Euro im Westen und 7,33 Euro im Osten. In der Glas- und Außenreinigung betragen die Mindestlöhne unverändert 11,33 Euro im Westen und 8,88 Euro im Osten. (rtr)