Frankfurt/Main. . Der US-Ratingagentur Standard & Poor's droht Ärger in Deutschland. Geschädigte der Lehman-Pleite können jetzt gerichtlich Schadenersatz fordern. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main entschieden. S & P hatte der Bank noch kurz vor der Pleite gute Bonitätsnoten gegeben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat erstmals Schadenersatzklagen deutscher Anleger gegen die US-Ratingagentur Standard & Poor's wegen der Lehman-Pleite zugelassen. Das Landgericht Frankfurt muss sich in erster Instanz mit den Klagen befassen, wie die Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht (KWAG) am Montag in Köln mitteilte. Damit gibt es für die deutschen Opfer der 2008 Pleite gegangenen US-Bank Lehman Brothers womöglich wieder Hoffnung.
Der von der KWAG vertretene Kläger fordert 30.000 Euro Ersatz für im Mai 2008 gekaufte Lehman-Papiere, da dem Geldhaus von der Agentur damals trotz sich abzeichnender Probleme noch ein gutes Rating ausgestellt worden sei. Wegen der Klagezulassung könne nun "praktisch jeder Investor, der sich bei Wertpapierkäufen auf die von S & P vergebenen Bonitätsnoten verlassen und dabei Verluste erlitten hat, die Ratingagentur auf Schadenersatz verklagen", erklärte die Kanzlei.