Düsseldorf. .

Das Landgericht Düsseldorf hat das vom Konkurrenten Apple erwirkte Verkaufsverbot für den neuesten Tablet-Computer von Samsung bestätigt. Für Samsung Deutschland gelte dieses Verkaufsverbot europaweit, entschied das Gericht am Freitag. Für den Mutterkonzern in Südkorea gilt das Verkaufsverbot dagegen demnach nur in Deutschland - in anderen Ländern der EU darf der Mutterkonzern das Gerät also weiterhin verkaufen.

Das Verbot hatte Apple vor einem Monat bei dem Düsseldorfer Gericht erwirkt. Apple wirft dem südkoreanischen Hersteller Samsung vor, mit seinem Modell Galaxy Tab 10.1 das iPad von Apple in seinem Aussehen kopiert zu haben. Der Galaxy Tab ist einer der schärfsten iPad-Konkurrenten.

Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann begründete die Entscheidung mit einem "übereinstimmenden Gesamteindruck" zwischen den Apple- und den Samsung-Produkten. Als Beispiel nannte die Richterin eine "minimalistisch moderne Gestaltung" mit glatten Flächen, abgerundeten Ecken und schmalem Gehäuserand.

Die einstweilige Verfügung wurde von dem Düsseldorfer Gericht zeitlich nicht begrenzt. Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Apple und Samsung streiten sich in einer ganzen Reihe von Verfahren in mehreren Staaten über angebliche gegenseitige Patentrecht-Verletzungen. (dapd)