Berlin. . Banken und Sparkassen müssen ab 1. Juli ihren Kunden ein Informationsblatt zu ihren Anlageprodukten aushändigen, in dem die Risiken und Chancen beschrieben sind.
Ab diesem Freitag müssen Banken und Sparkassen Info-Blätter zu Anlageprodukten herausgeben. Dies sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung, die Sparer bei der Auswahl der Produkte helfen soll.
Was ändert sich bei der Bankberatung?
Die Kundenberater von Banken und Sparkassen sind ab dem 1. Juli verpflichtet, den Sparern zu den von ihnen empfohlenen Produkten ein Produktinformationsblatt auszuhändigen. „Für den Verbraucher werden Kosten und Risiken einer Geldanlage künftig auf den ersten Blick erkennbar sein“, sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Der so genannte Beipackzettel soll übersichtlich alle wesentlichen Merkmale der Anlage darstellen und höchsten zwei Din-A4 Seiten umfassen.
Welche Informationen stehen auf den Beipackzetteln?
Die Kunden müssen über die Art des Produktes, die Funktionsweise und die damit verbundenen Risiken in Kenntnis gesetzt werden. Darüber hinaus stellen die Institute die Chancen für Erträge und Kapitalrückzahlungen unter verschiedenen Kapitalmarktbedingungen dar. Dazu kann zum Beispiel die Wertentwicklung bei Verlusten an den Börsen oder bei stark steigenden oder fallenden Zinsen gehören. Außerdem müssen Banken und Sparkassen die für den Kunden mit der Anlage verbundenen Kosten angeben. „Das gilt auch für Provisionen“, stellt der Chef des Bankenverbands, Michael Kemmer, klar. Kommen ein Unternehmen der Pflicht nicht nach, kann die Finanzaufsicht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Können Verbraucher Finanzprodukte damit leicht vergleichen?
Der Vergleich einzelner Geldanlagen wird durch die Neuregelung kaum erleichtert. Denn die Kreditwirtschaft hat im Gesetzgebungsverfahren eine generelle Veröffentlichung der Datenblätter, zum Beispiel im Internet, abwenden können. Nun müssen die Berater den Beipackzettel erst im Verlauf eines Kundengesprächs herausrücken. Verbraucher müssten sich also die Mühe machen, mehrere Institute aufzusuchen und deren Offerten anschließend unter die Lupe zu nehmen. „Man darf die Erwartung nicht zu hoch hängen“, warnt die Finanzexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Dorothea Mohn. Der Verband setzt sich für eine grundsätzliche Veröffentlichung der Produktinformationen durch die Herausgeber von Anleihen oder Zertifikaten ein. Nach der nun in Kraft tretenden Regelung bleibt die Darstellung der Daten den Kreditinstituten überlassen.
Wie sehen die Infoblätter aus?
Die Bundesregierung hat die Ausgestaltung der Beipackzettel den Unternehmen überlassen. Das ist der zweite Kritikpunkt von Verbraucherschützern. Denn eine unterschiedliche Darstellung erschwert den Kunden den Vergleich zusätzlich. Der institutsübergreifende Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat allerdings Standardangaben für die Unternehmen herausgegeben. Unklar ist, ob sich die Banken und Sparkassen alle daran orientieren werden. Ein Vergleich der Verbraucherzentralen der bereits angebotenen Informationen zeigt ein eher kritisches Bild. Viele Informationen sind danach schwer verständlich. Positive Eigenschaften der Produkte werden oft betont, Risiken und Kosten dagegen nur kurz erwähnt.
Für welche Produkte gilt das neue Gesetz?
Die Beipackzettel werden für alle vom Wertpapierhandelsgesetz erfassten Finanzinstrumente erstellt. Dazu gehören zum Beispiel Aktien, Zertifikate, Pfandbriefe, Bundeswertpapiere oder Inhaberschuldverschreibungen.
Warum wird die Neuregelung eingeführt?
In der Finanzkrise haben viele Anleger Geld verloren, weil sie viel zu wenig über die von ihnen gekauften Produkte wussten und Bankberater im Kundengespräch häufig eher die Aussicht auf eine Provision als das Interesse der Kunden im Blick hatten. Falsche Beratungen sind jedoch schwer nachweisbar. Deshalb wurden schon verbindliche Beratungsprotokolle und eine verschärfte Aufsicht über die Berater eingeführt. Der Beipackzettel ergänzt diesen Reigen.
Wird die Geldanlage damit sicherer?
Nein, die Risiken bei der Geldanlage verändern sich nicht. Denn die Produkte sind dieselben wie zuvor. Deshalb rät der vzbv auch weiterhin zu ausführlichen Beratungsgesprächen, bei denen sich die Kunden die Wirkungsweise der jeweiligen Geldanlage erklären lassen sollten.