Mülheim. . Wegen Mangelberatung bei riskanten Zinswetten (Swaps) verurteilte der BGH die Deutsche Bank zu Schadenersatz. Nun könnten einige Kommunen auf den Zug aufspringen. Auch Mülheim verlor mit Swaps 6,1 Millionen Euro. Klagen wolle man aber nicht.

Ein Donner hallte gestern durch die Republik, als der Bundesgerichtshof die Deutsche Bank im Streit mit einem Privatunternehmen um riskante Zinswetten (sogenannte Swaps) wegen mangelhafter Beratung zu einem Schadenersatz von mehr als einer halben Mio Euro verurteilte. Schließlich haben in der Vergangenheit reichlich deutsche Kommunen eine Menge Geld bei solch hoch spekulativen Geschäften in den Sand gesetzt. Auch Mülheim.

Die Stadt zog im Jahr 2007, nachdem sich bereits Verluste von knapp 6,1 Mio Euro aufgetürmt hatten, die Notbremse und löste diejenigen Derivatgeschäfte schnellstmöglich auf, wo es aufgrund unkalkulierbarer Risiken zwingend geboten erschien. Doch die Stadt bleibt auch nach dem BGH-Urteil, dem bundesweit Signalwirkung für Kommunen zugesprochen wird, dabei: Die Millionen seien verloren.

Erfolgsaussichten bei Mangelberatung

„Tangiert uns nicht“, so lautete die prompte Antwort der Pressestelle gestern zur WAZ-Anfrage, ob das Karlsruher Urteil auch die Rechtsabteilung der Stadt beschäftigen wird. Bei der Stadt, so Stadtsprecher Volker Wiebels, habe es nie eine Anlage in jener Spielart der „Spread Ladder Swaps“ gegeben, mit dem das höchstrichterliche Urteil befasst ist.

Hagen, Remscheid, Neuss und Dortmund etwa haben mit Spread Ladder Swaps millionenschwere Bauchlandungen erlebt. Sie hatten quasi gegen die Bank gewettet, wie sich die Differenz zwischen kurz- und langfristigen Zinsen entwickeln würde. Die Städte hatten aufs falsche Pferd gesetzt: auf eine größer werdende Zinsdifferenz. Das BGH-Urteil macht nun Städten Hoffnung, die ihren Banken nachweisen können, sie nicht umfassend über die Risiken des hoch spekulativen Geschäftes aufgeklärt zu haben, vor allem nicht über den Interessenkonflikt im Vertragswerk: Verliert die Stadt, gewinnt die Bank. Der Bund der Steuerzahler sieht dadurch etwa auch Erfolgsaussichten für Klagen, die sich mit der Mangelberatung zu Währungs-Swaps beschäftigen, die die Stadt sehr wohl betreibt, zuletzt gar, aber eben nicht beständig, mit Gewinn.

Doppeldeutige Stellungnahme

Wie gesagt: Die Stadt hat nach eigener Aussage nie mit Spread Ladder Swaps operiert. Gleichzeitig konnte sie der WAZ gestern nicht sagen, welche Spielart von Zinswetten sie denn im Besatz hatte. Der Leiter des Finanzmanagements verwies gestern an die Kämmerei, die dortige Referentin darauf hin, der Kämmerer sei unterwegs von Termin zu Termin, „er will morgen alles beantworten“.

Fragen tauchen auch Jahre nach Bekanntwerden des finanziellen Desasters, 6,1 Mio Euro verbrannt zu haben, auf. Unklar etwa bleibt bis heute, ob sich auch die Stadt unzureichend über Risiken ihrer Geschäfte aufgeklärt sah. Eine Stellungnahme von 2008 könnte doppeldeutiger kaum sein, dort heißt es: „Es sind keine Anhaltspunkte für eine nachweisbare Falschberatung ersichtlich.“ Das kann bedeuten: Die Stadt konnte kein Fehlverhalten der Bank ausmachen – damit wäre die Sache vom Tisch. Kann aber auch heißen: Die Stadt hat sich unzureichend über Beratungsprotokolle abgesichert.

Erinnert werden darf in diesem Zusammenhang daran, dass die hohen Spekulationsverluste vom damaligen Kämmerer Gerd Bultmann zu verantworten waren, den die Politik wegen schwindenden Vertrauens in seine Fähigkeiten erst zur MEG und schließlich komplett vom Hof gejagt hat. Eine Anfrage der WAZ zu Inhalten der juristischen Prüfung liegt seit gestern zur Prüfung im Rechtsamt.