Witten. .

Die Sparkasse muss 208 609,64 Euro Schadenersatz plus Darlehenszinsen an einen Kunden zahlen. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt. Es ist damit rechtskräftig.

Der Kunde hatte 1997 und 1998 wie berichtet insgesamt 320 000 DM in den „KapHag Renditefonds 50 Friedrichstraße Checkpoint Charlie KG“ investiert. Von der Sparkasse lieh er sich dafür 170 000 DM. Von Provisionen in Höhe von acht bis neun Prozent, die das Geldinstitut vom Fondsanbieter für die Vermittlung erhielt, habe er nichts gewusst. Davon erfuhr er erst Jahre später. Da waren seine Anteile fast wertlos, der Renditefonds wurde 2003/2004 insolvent. Die Sparkasse habe ihn nicht über ihre Provisionen und das Risiko der Anlage aufgeklärt. Hätte er dies gewusst, so argumentierte er, hätte er keine Anteile an dem Fonds erworben.

Die Sparkasse hielt dagegen, zu einem „Beratungsverhältnis“ sei es gar nicht gekommen. Der Kunde habe nicht beraten werden wollen. Auch habe er von Provisionen gewusst, wenn auch nicht von der genauen Höhe.

In einem ersten Urteil gab das Landgericht der Sparkasse Recht: Provisionen bis 15 Prozent bei einer Vermittlungstätigkeit müssten dem Kunden nicht extra mitgeteilt werden. Das Oberlandesgericht aber sah in diesem Fall keine Vermittlung, sondern eine Beratung. Und da hätte die Sparkasse den Kunden sehr wohl über Provisionen und Risiken informieren müssen.

Gegen das OLG-Urteil wollte die Sparkasse Revision erwirken, doch die wies der Bundesgerichtshof jetzt ab. Er entschied, dass sich Banken zumindest für die Zeit nach 1990 nicht darauf berufen könnten, sie hätten nicht gewusst, dass sie über Interessenskonflikte (durch Provisionen) aufklären müssten, so die Anwaltskanzlei Haas und Partner, die den Wittener Kunden vertreten hat. An dem insolventen Immobilienfonds „KapHag 50 Renditefonds“ hätten sich über 1500 Anleger in ganz Deutschland beteiligt und ihre Einlagen verloren, so Anwältin Vanessa Erdbrügge. Darunter seien auch noch Wittener. Sie alle könnten jetzt nach dem BGH-Urteil auf Wiedergutmachung hoffen.

„Diese Klage hat die Sparkasse Witten verloren“, sagte Sprecher Klaus-Peter Nehm gestern. Das Urteil aber kommentiere die Bank nicht.