Castrop-Rauxel. . Die geplante Lockerung in Sachen Dichtheitsprüfung werden in der Europastadt nicht als Fortschritt gewertet. Im Gegenteil: Die Bürgerinitiative wertet den Vorstoß als Vertröstung von Seiten der Politik.
War das da ein Aufatmen in Habinghorst? Verständlich wäre das, sieht die NRW-Landesregierung doch vor, die Bedingungen für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle zu lockern: Mehr Zeit als bislang vorgesehen für die Prüfung einzuräumen und einen Katalog mit Schadensklassen aufzustellen, der vorsieht, dass nicht jeder Riss auch saniert werden muss. Das soll künftig von der Schwere der Beschädigung abhängig sein.
„Das nützt uns gar nichts“, sagt Roland Krüger, der die Bürgerinitiative zur Dichtheitsprüfung (BIzD C-R) gegründet hat. Denn, so führt der Ingenieur aus, seine grundlegende Frage bleibt: „Wo ist die Begründung dafür, dass wir mit unserem privaten Abwasser die Umwelt verschmutzen?“ Ein weiterer Kritikpunkt des Habinghorsters: „An dem Prüfverfahren wird sich nichts ändern.“ Und das, so befürchtet Krüger, könne selbst Schäden an den Rohren hinterlassen, etwa durch die Reinigung mit einem Hochdruckstrahl. Vertröstung von Seiten der Politik lässt Roland Krüger nicht gelten, er fordert mit seiner Bürgerinitiative, dass der Paragraf 61a, der zur Dichtheitsprüfung der privaten Hausanschlüsse verpflichtet, komplett gekippt wird.
„Es bleibt bei der bisherigen Regelung, da ändert sich nix“, sagt dagegen Thorsten Werth-von Kampen vom Stadtbetrieb EUV zu dem Vorstoß der Landesregierung. Wenngleich der EUV-Fachmann durch die geplante Ausdehnung der Sanierungsfristen davon ausgeht, dass sich die Situation entspannt. Denn sahen die Vorgaben bislang bei mittleren Schäden eine Frist von zwölf bis 24 Monaten vor, soll nun bis zu fünf Jahren Zeit für eine Sanierung sein. Allein stark beschädigte Abwasserkanäle müssen binnen sechs Monaten instand gesetzt werden. „Beispielsweise, wenn da etwas Einsturz gefährdet ist“, erklärt Werth-von Kampen.
Die Schwere eines Schadens abzuklären, dazu dienten die nun anstehenden Prüfungen, betonte der Fachmann, und bedeuteten eben noch längst nicht die Sanierung. Eine umfassende Beratung sei in diesem Zusammenhang grundlegend, hat der EUV-Experte bei Gesprächen mit betroffenen Hauseigentümern festgestellt.
Gesprächsbedarf bestand bislang vor allem in Habinghorst, dem Stadtteil, der als erster die Dichtheitsprüfung durchführen lassen muss. Was im Übrigen daran liegt, so Werth-von Kampen, dass Habinghorst gerade zum Zeitpunkt des Erlasses zur Dichtheitsprüfung turnusmäßig an der Reihe war mit der alle 15 Jahre stattfindenden Überprüfung des städtischen Kanalsystems, an die die Kontrolle der privaten Rohrleitungen gekoppelt ist.
Entschieden warnte der EUV-Fachmann davor, als Hausbesitzer überstürzt einen Vertrag zur Sanierung seines Abwasserkanals zu unterzeichnen: „Bei diesen Haustürgeschäften wird man meist über den Tisch gezogen.“